Typ-1-Diabetes

G-BA schließt Analoginsuline aus Désirée Kietzmann, 22.02.2008 18:35 Uhr

Berlin - 

Kurzwirksame Insulinanaloga werden künftig auch für Typ-1-Diabetiker nicht mehr von den Krankenkassen erstattet, es sei denn sie sind nicht teurer als Humaninsulin. Laut einer Stellungnahme des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sei der Zusatznutzen der Insulinanaloga durch Studien nicht hinreichend belegt, teilte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), am Freitag in Berlin mit. Die insgesamt 200.000 Typ-1-Diabetiker deutschlandweit sollen zukünftig deshalb grundsätzlich mit dem preisgünstigeren Humaninsulin behandelt werden.

Um insbesondere Kindern die Umstellung zu ersparen, wurde die Ausnahmeregelung im Unterschied zum Typ-2-Erstattungsausschluss aus dem Jahr 2006 erweitert: Patienten mit der Autoimmunvariante der Erkrankung können bei Insulinanaloga bleiben, wenn mit Humaninsulin bereits in der Vergangenheit keine stabile adäquate Stoffwechsellage erreicht wurde.

IQWiG-Leiter Professor Dr. Peter T. Sawicki kritisierte den Analoginsulin-Hersteller Novo Nordisk: Das dänische Pharmaunternehmen habe Studien einbehalten, wonach Nebenwirkungen bei Insulin aspart häufiger auftreten könnten als bei Humaninsulin. „Das muss aufgeklärt werden“, forderte auch Hess. Der G-BA könne die Sachlage nur bewerten, wenn ihm alle Informationen vorlägen.

Hess ermahnte die Krankenhäuser, neu diagnostizierte Diabetes mellitus-Patienten in Zukunft nur noch mit Humaninsulin einzustellen. Dazu seien die Kliniken gesetzlich verpflichtet. Gegen diesen Vorstoß wehrte sich der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, Georg Baum: „Die Therapiefreiheit der Krankenhausärzte darf nicht durch Arzneimittel-Richtlinien eingeschränkt werden.“ Wie der neue Beschluss des G-BA also tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird, bleibt offen. Möglicherweise könnten Patienten nach der Entlassung vom Hausarzt von Analog- auf Humaninsulin umgestellt werden.

Der G-BA beschloss zudem, dass Clopidogel in der Monotherapie bestimmter Gefäßerkrankungen nicht mehr von der GKV erstattet wird. Einen Zusatznutzen im Vergleich zu Acetylsalicylsäure (ASS) konnte das IQWiG nur für zwei Ausnahmeindikationen feststellen. Auch bei Unverträglichkeit gegen ASS kann der Arzt das Antikoagulanz weiterhin zu Lasten der GKV verordnen.