Chefarztverträge

Kliniken müssen Boni veröffentlichen dpa, 21.03.2014 09:24 Uhr

Mehr Transparenz: Kliniken müssen Boni-Zahlungen an Chefärzte künftig veröffentlichen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Zum besseren Schutz der Patienten vor unnötigen Operationen müssen Kliniken Verträge mit Chefärzten über finanzielle Anreize transparent machen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass Krankenhäuser Boni-Zahlungen künftig in ihren jährlichen Qualitätsberichten veröffentlichen müssen.

Solche Chefarztverträge wurden in der Vergangenheit auch von Chirurgen selbst scharf kritisiert. Denn wenn Ärzte mehr Geld für viele Eingriffe in einem Bereich bekommen, so die Befürchtung, finden auch mehr Operationen ohne ausreichenden medizinischen Grund statt.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft gab deshalb bereits Empfehlungen gegen einen derartigen Mechanismus heraus. Künftig soll die Existenz solcher Chefarztvereinbarungen in einem Krankenhaus nun auch im Internet überprüft werden können.

Wenn Kliniken in ihren verpflichtenden Berichten über die Qualität ihrer Behandlungen unvollständige Angaben machen oder solche Berichte ganz fehlen, müssen sie zudem mit Sanktionen rechnen. Der Vize-Chef des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte: „Leider ist die Bereitschaft zur Qualitätstransparenz nicht überall gleichermaßen vorhanden.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Neuregelung begrüßt. „Insbesondere alte Menschen, chronisch Kranke und Sterbende leiden besonders unter medizinisch unnötigen Eingriffen“, sagte Stiftungs-Vorstand Eugen Brysch. „Verheimlichen ist jetzt nicht mehr möglich.“ Transparenz werde für mehr Zurückhaltung bei der alleinigen Profit-Ausrichtung sorgen.

Besser wäre es laut Brysch aber, grundsätzlich auf solche Boni-Zahlungen zu verzichten. Die geplante Veröffentlichung in den Qualitätsberichten berge zudem das Risiko, dass die Angaben übersehen würden. „Boni-Zahlungen, gute Hygiene und Qualität sind jedoch Gütemerkmale und müssen herausgestellt werden“, sagte Brysch. Hier sei der Gesetzgeber gefordert.