Fortbildungspflicht: Apotheker müssen Belege einreichen 03.02.2026 08:01 Uhr
Bilden sich Apothekerinnen und Apotheker regelmäßig fort? Das soll nach Aussage des Präsidenten der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Armin Hoffmann, bald flächendeckend kontrolliert werden. Im Berufsstand stieß die Aussage auf Kritik, von neuer Gängelei ist die Rede. Wie läuft es in Mecklenburg-Vorpommern, dem einzigen Kammerbezirk, in dem die Fortbildungspflicht bereits geprüft wird?
Gemäß der Fortbildungssatzung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern (AKMV) findet die Überprüfung der Fortbildungspflicht automatisiert bis zum 31. Januar des folgenden Jahres statt. Dabei wird der im jeweiligen Account der Mitglieder hinterlegte Fortbildungsnachweis abgeglichen, wie die Kammer auf Anfrage mitteilt. Pro Kalenderjahr müssen die Mitglieder je 16 Fortbildungseinheiten beziehungsweise Punkte vorweisen.
Sollten der Kammer aus dem überprüften Jahr keine ausreichenden Nachweise über die geforderte Anzahl an Fortbildungseinheiten vorliegen, hat das jeweilige Mitglied bis zum 1. März noch Zeit, die Belege nachzureichen. Das Anschreiben mit der Aufforderung, Nachweise über einen definierten Fortbildungsumfang zu erbringen, wird über den Account des Mitglieds oder per E-Mail übermittelt.
Zweite Frist und Sanktionen
Wenn das Mitglied bis zum 1. März keine ausreichenden Nachweise nachgereicht hat, setzt die Kammer eine zweite Frist bis zum 30. Juni. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Nachreichen der Unterlagen nicht mehr möglich.
Sind die Fristen verstrichen und die Nachweise weiterhin nicht erbracht worden, ist laut der Fortbildungssatzung der Kammer die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens vorgesehen. Grundlage seien die Möglichkeiten nach §§ 60 bis 96 Heilberufsgesetz (HeilBerG M-V), erklärt die Kammer.
„Sehr geringer Anteil“
Auf die Frage, wie viele Mitglieder noch Nachweise nachreichen mussten und wie häufig in der Vergangenheit tatsächlich berufsrechtliche Verfahren eingeleitet wurden, bleibt die Kammer vage: „Die übergroße Mehrheit der Mitglieder schafft den Nachweis der Fortbildungspunkte, ein sehr geringer Anteil nicht. Die Veränderungen über die Jahre sind marginal“, heißt es auf Nachfrage.