1,3 Millionen Euro

Flugschule gewinnt Prozess um Spahns Maskendeals 15.06.2026 12:31 Uhr

Bonn - 

Erneut macht der damalige Bundesgesundheitsminister und heutige Fraktionsvorsitzende Jens Spahn (CDU) Schlagzeilen wegen seiner Maskendeals. Nach fünf Jahren Verfahren entschied das Landgericht Bonn (LG) laut Medienberichten in erster Instanz zugunsten des Klägers, der Flugschule Papillon aus der hessischen Rhön. Ein Betrag von 1,3 Millionen Euro war vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wegen angeblicher Mängel verweigert worden.

Das BMG kaufte zu Beginn der Corona-Pandemie im Rahmen eines Open-House-Verfahrens massenhaft FFP2-Schutzmasken ein, die der Bund den Herstellern später teilweise nicht abnahm. Viele Unternehmen blieben auf ihrer Ware sitzen. Dutzende Firmen klagten daraufhin, unter anderem auch die Betreiber der Flugschule Papillon.

Das hessische Unternehmen lieferte laut Berichten der Fuldaer Zeitung und der Frankfurter Rundschau ebenfalls FFP2-Masken. Die Flugschule habe durch eine Kooperation mit einem chinesischen Unternehmen in Wuhan rund 250.000 Schutzmasken organisieren können und fristgerecht im Mai 2020 ausgeliefert. Doch das BMG habe die Annahme wegen angeblicher Mängel damals verweigert. Insgesamt ging es um 1,3 Millionen Euro. Dagegen klagten Boris Kiauka und Andreas Schubert, die Geschäftsführer der Flugschule Papillon – und bekamen nun in erster Instanz Recht.

Bund legt Berufung ein

Es ist allerdings zunächst nur eine erste Entscheidung. „Das ist ein Urteil der ersten Instanz. Es ist noch nicht rechtskräftig, der Bund hat Berufung eingelegt“, erklärte Andreas Schubert gegenüber der Fuldaer Zeitung. In der nächsten Instanz müsse dann das Oberlandesgericht verhandeln.

Laut Recherche der Fuldaer Zeitung stützt sich das Urteil unter anderem auf ein Sachverständigengutachten, das dem Unternehmen eine akzeptable Fehlerquote von 1,5 Prozent bescheinigt habe. Das Ministerium habe dagegen keine hinreichenden Beweise für die Mängel vorgelegt, die zur Verweigerung geführt hatten.