Asylpolitik

Bönig stoppt eGK für Flüchtlinge Julia Pradel, 23.11.2015 17:05 Uhr

Berlin - 

Der Flüchtlingsstrom nach Deutschland reißt nicht ab: Allein im November sind schon 180.000 Menschen nach Deutschland gekommen, ein neuer Rekord. Um die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge besser zu organisieren, sollen sie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein künftig eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten. Doch Ordermed-Gründer Markus Bönig hat das Verfahren gestoppt. Er setzt auf seine eigene Refugee-Card.

Vorreiter in Sachen eGK für Flüchtlinge ist die AOK Bremen: Asylbewerber in Bremen und Hamburg können können die Karte beantragen. Sie brauchen keine Behandlungsscheine von der Behörde mehr, sondern können direkt zum Arzt gehen. Die Entscheidung über die notwendigen Leistungen treffen die Mediziner. Die Karten selbst enthalten auf dem Chip einen Hinweis, damit die Ärzte wissen, was sie bei der Verordnung berücksichtigen müssen.

Die Abrechnung erfolgt wie bei Kassenpatienten über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) beziehungsweise in den Apotheken über die Rechenzentren. Kostenträger ist zunächst die AOK Bremen. Die Kasse rechnet die erbrachten Leistungen anschließend mit den Behörden in Bremen und Hamburg ab. Für die Verwaltung berechnet die AOK Bremen zehn Euro pro Monat und Flüchtling. Außerdem zahlen die Behörden einmalig acht Euro für die Gesundheitskarte und fünf Euro als Beitrag zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Bönigs Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll noch einfacher funktionieren – und günstiger sein. Die Refugee Identification Card (RIC) soll den Asylbewerbern von der Kommune übergeben werden. Gleichzeitig wird online ein Vitabook-Flüchtlingskonto erstellt. Dieses Konto ist zentraler Bestandteil der Versorgung, denn dort werden Rechnungen und Behandlungsergebnisse hochgeladen. Dort wird außerdem die Kostenübernahmebescheinigung der Kommune hinterlegt.

Mit der Karte können die Flüchtlinge zum Arzt gehen. Er rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Kommune ab. Die Organisation übernehmen laut Bönig fünf privatärztliche Abrechner, mit denen er inzwischen Verträge unterzeichnet hat. Sie leiten Sammelrechnungen an die Kommunen weiter und verteilen die Gelder an die Mediziner. Die Kosten für die RIC belaufen sich Bönig zufolge auf einmalig drei bis fünf Euro und eine Verwaltungsgebühr von 3,95 Prozent der verordneten Leistungen.

Trotz der aus Bönigs Sicht offenkundigen Vorteile seiner Karte haben sich Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für die eGK entschieden. Eine Ausschreibung gab es nicht. Deshalb hat Bönig bei den jeweiligen Vergabekammern einen Antrag auf Nachprüfung gestellt. Bis darüber entschieden werde, dürften die geschlossenen Verträge nicht umgesetzt werden, so Bönig. „Das ist ein sehr scharfes Schwert – die Behörden müssen sich nun mit uns auseinandersetzen.“

In Nordrhein-Westfalen sollte es die Gesundheitskarte für Flüchtlinge ab eigentlich Januar geben – es ist das erste Flächenland, das die eGK für Asylbewerber einführt. Dazu wurde ein Rahmenvertrag ausgearbeitet, dem Kommunen und Krankenkassen beitreten können. Für die Verwaltung sollen die Krankenkassen einen Abschlag in Höhe von 8 Prozent der abgerechneten Leistungen erhalten, mindestens jedoch zehn Euro pro Flüchtling und Monat. Außerdem werden einmalig 10 Euro für die Ausstellung der Karte und 10 Euro im Jahr für den MDK fällig.

Bönig kritisiert, dass diese Vereinbarung getroffen wurde, ohne dass die Leistung zuvor ausgeschrieben wurde – schließlich handele es sich um einen öffentlichen Auftraggeber und einen öffentlichen Auftrag. Sein Angebot sei mit der eGK vergleichbar, aber sowohl preisgünstiger als auch sofort verfügbar. Damit hätte er „gute Aussichten auf den Erhalt des Zuschlags gehabt“.

Die Vergabekammer in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein müssen nun über den Antrag entscheiden. Dazu haben sie fünf Wochen Zeit. Die Vergabekammern sind gerichtsähnliche Instanzen. Sie sind unabhängig und bestehen aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Gegen ihren Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, der weiter aufschiebende Wirkung hat.

Neben der Frage, ob die Länder eine Ausschreibung hätten durchführen müssen, hält Bönig einen zweiten Aspekt für besonders spannend: Da die Krankenkassen bei der Flüchtlingsversorgung nicht selbst Kostenträger sind, sondern die Gelder bei den Kommunen einziehen, bräuchten sie seiner Meinung nach eine Inkasso-Lizenz. Darüber würden die meisten aber nicht verfügen – anders als die privaten Rechenzentren, die er für seine RIC unter Vertrag hat.

Die Vitabook-Flüchtlingskarte wird derzeit in der niedersächsischen Stadt Geestland eingeführt. „Die ersten Karten werden derzeit an Flüchtlinge verteilt“, so Bönig. Andere Gemeinden gäben sich noch eher abwartend und warteten auf ein Signal der Länder oder aus Berlin.

Die Einführung wird derweil von Medien und Politikern begleitet: In der TAZ warnten Flüchtlingsräte vor einem „gläsernen Flüchtling“, während die Süddeutsche Zeitung Geestland als Vorreiter lobt. Und der FDP-Politiker Jochen Haußmann aus Baden-Württemberg und CDU-Politiker um Dr. Max Matthiesen aus Niedersachsen haben von ihren Landesregierungen eine Einschätzung der Vitabook-Karte gefordert.

Die niedersächsische Landesregierung gab sich darauf zurückhaltend: Man prüfe alle technischen Optionen. Die Vitabook-Karte biete zwar unterstützende Funktionen, sie sei „allerdings nicht geeignet, die Funktionen einer eGK wahrzunehmen“. Die Karte könne beispielsweise nicht für Abrechnungszwecke oder für die Lenkung von Zahlungsströmen eingesetzt werden. Auch einen Schutz vor Missbrauch biete die Karte – über den Abgleich des eingetragenen Namens hinaus – nicht.