Finanzkommission: Honorareinschnitte für „Nutznießer“ gerechtfertigt 31.03.2026 12:12 Uhr
Um die GKV-Finanzen ins Lot zu bringen, legte die Finanzkommission Gesundheit gestern 66 Maßnahmen vor. Bluten sollen dabei vor allem die Leistungserbringer – in einem ohnehin schon stark regulierten System. Auch die Apotheken müssen, genau wie andere Gesundheitsberufe, Einbußen hinnehmen: Zwar dürfte es für die angeschlagene Branche endlich eine Honorarerhöhung geben, doch die wird deutlich später kommen als bisher geplant. Gleichzeitig soll der Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) geleert werden. Die harten Einschnitte begründet die Kommission mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2025, wonach die Leistungserbringer als Nutznießer einer gewissen wirtschaftlichen Sicherheit im System beim Vertrauensschutz Abstriche machen müssen – und zwar genau dann, wenn es um die „staatliche Stabilisierungsverantwortung“ geht.