Bundessozialgericht

Festbeträge gelten auch für Sortis Yvette Meißner, 01.03.2011 14:29 Uhr

Berlin - 

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat heute entschieden, dass Festbeträge für Cholesterinsenker rechtmäßig sind. Die Festbetragsgruppe der Statine sei zu Recht ausgehend von der arzneimittelrechtlichen Zulassung gebildet worden, heißt es beim Gericht. Das Urteil ist ein Rückschlag für den Pharmakonzern Pfizer, der seit 2004 eine Anpassung auf Festbetrag verweigert und versucht, gerichtlich eine Sonderstellung für seinen Cholesterinsenker Sortis (Atorvastatin) geltend zu machen.

Gleich drei Fälle zu Sortis hatte das BSG heute auf dem Tisch: Gegen die Festbetragsfestsetzung hatte nicht nur Pfizer geklagt, sondern auch ein Patient, der mit Sortis behandelt wird. Mit Klagen und Berufung hatten die Kläger allerdings erneut keinen Erfolg.

Seit dem Jahr 2005 ist Sortis zusammen mit den Wirkstoffen Fluvastatin, Lovastatin, Pravastatin und Simvastatin in der Festbetragsgruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer zusammen gefasst. Pfizer argumentiert, dass Sortis nicht in die Festbetragsgruppe der Statine zähle, weil der Wirkstoff besondere pharmakologisch-therapeutische Eigenschaften besitze und eine therapeutische Verbesserung darstelle.


Das BSG urteilte nun, wie auch schon die Vorinstanzen, dass Sortis im Vergleich zu den anderen Statinen nicht überlegen ist. Seine Wirkungsweise sei im Rechtssinne nicht neuartig, eine therapeutische Verbesserung sei nicht belegt. Zuvor hatten das Sozialgericht Berlin und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Klagen in den Jahren 2005 und 2009 beziehungsweise 2010 abgewiesen. Gegen die Urteile legte Pfizer jeweils Berufung ein.

Die Festbeträge für Statine wurden im Laufe der Jahre immer weiter gesenkt: Während zum Januar 2005 für Arzneimittel der Gruppe 62,55 Euro erstattet wurden, waren es zum Juni 2008 nur noch 13,48 Euro. Zum September 2010 wurden die Beträge weiter abgesenkt.

Pfizer hatte die Zulassung für Sortis im Jahr 1996 erhalten, ein Jahr später wurde das Statin zunächst in den Wirkstärken 10, 20 und 40 Milligramm auf den Markt gebracht. Später folgte noch die Dosierung 80 Milligramm. Das Patent läuft laut Landessozialgericht noch in diesem Jahr aus.