FA verklagt GKV-Spitzenverband 17.11.2025 15:39 Uhr
Die Freie Apothekerschaft hat den GKV-Spitzenverband verklagt. Damit will sie die Herausgabe von Informationen über die niederländischen Versender erzwingen.
Die FA hatte im Sommer beim GKV-Spitzenverband umfangreiche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur rechtswidrigen Rabattvergabepraxis niederländischer Arzneimittelversender gestellt. Im Wesentlichen geht es dabei um die Rolle der paritätischen Stelle von GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Konkret wurde gefragt, ob jemals über einen Ausschluss der niederländischen Versender oder andere Sanktionsmöglichkeiten entschieden wurde und was das Ergebnis war. Und weiter: „Weshalb unternimmt der GKV-Spitzenverband nichts gegen die (z.T. in regelmäßigen Abständen steigenden) Rabatte von Versandapotheken mit Sitz in den Niederlanden?“
Auch auf das umfangreiche Randsortiment wird hingewiesen – von Pferdesätteln über Hundebetten bis hin zu Sexspielzeug. Angefordert wurden Vermerke, Korrespondenzen oder Rechtsgutachten zu den Rabatten von Versandapotheken mit Sitz in den Niederlanden: „Bitte übersenden Sie uns auch die Ihnen vorliegenden Unterlagen, aus denen sich ergibt, wie der GKV-Spitzenverband zu dieser Rabattpraxis
steht.“ Außerdem wird gefragt, wie der GKV-Spitzenverband damit umzugehen gedenkt, dass sich die Versandapotheken nicht an gerichtliche Entscheidungen halten. Und: „Werden die Versicherungsnehmer über die geltende Rechtslage und die damit einhergehende Benachteiligung (sogenannte Inländerdiskriminierung) zulasten der Vor-Ort-Apotheken informiert?“
Trotz Aufforderungen und Fristsetzung verweigerte der GKV-Spitzenverband die erforderliche Bescheidung und Übersendung der Informationen, allerdings ohne hinreichend konkrete Gründe dafür anzuführen.
Aus diesem Grund hat die FA vor dem Verwaltungsgericht Berlin Untätigkeitsklage erhoben, um den Verband zur sofortigen Herausgabe der angeforderten amtlichen Informationen zu verpflichten. Gerichtlich wird die FA von Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding vertreten. Neben der Klage vor dem VG Berlin wurde auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Aufsichtsbehörde des GKV-Spitzenverbands eingeschaltet.
„Die Untätigkeit des Verbandes gefährdet die Transparenz und Kontrolle der Arzneimittelversorgung und steht im Widerspruch zur gesetzlich verankerten Informationsfreiheit. Da wir dieses Recht ernst nehmen, haben wir uns entschlossen, den gesetzlich abgesicherten Informationsanspruch gerichtlich durchzusetzen“, so Daniela Hänel, Vorsitzende der FA.
Die FA fordert eine schnelle und umfassende Aufklärung, um die rechtswidrige Rabattvergabe effektiv zu stoppen und die wohnortnahe Arzneimittelversorgung sicherzustellen.