Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz

FA fragt GKV zu Rx-Boni und Rahmenvertragskündigung 04.08.2025 11:31 Uhr

Berlin - 

Pferdesättel, Hundebetten und Rx-Rabatte – ausländische Versandapotheken haben nicht nur Ware im Sortiment, die laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) unzulässig ist, sondern gewähren auch Rx-Boni, die Apotheken vor Ort nicht geben dürfen. Ein unfairer Wettbewerb, dem es außerdem an Transparenz fehlt. Das soll sich ändern. Die Freie Apothekerschaft (FA) hat beim GKV-Spitzenverband nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Antrag gestellt, um umfassende Einblicke in den Umgang mit den niederländischen Versandapotheken zu erhalten.

Erst vor Kurzem hat der Bundesgerichtshof Rx-Boni der ausländischen Online-Apotheken nach der alten Rechtsprechung für zulässig erklärt. Die Folge sind Wettbewerbsverzerrungen auf Kosten der Vor-Ort-Apotheken. Die FA will vom GKV-Spitzenverband wissen, warum dieser nicht gegen die zunehmenden Rabatte der niederländischen Anbieter vorgeht und warum diese trotz Verstoßes gegen die ApBetrO Arzneimittel nach Deutschland versenden dürfen. Denn auf den Webseiten von Shop Apotheken und DocMorris können neben Medikamenten auch Artikel wie Pferdesättel oder Haustierzubehör erworben werden, obwohl derartige Waren nach ApBetrO in den Betriebsstätten nicht verkauft werden dürfen.

Daher fordert die FA vom GKV-Spitzenverband umfassende Auskünfte zur Rolle der Schiedsstelle bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss niederländischer Arzneimittelversender vom Rahmenvertrag. Eine weitere Frage lautet: „Hat die gemäß § 129 Abs. 8 SGB V von GKV-Spitzenverband und DAV zu bildende Schiedsstelle in der Vergangenheit im Zusammenhang mit rechtswidrigen Rx-Boni durch Versandapotheken mit Sitz in den Niederlanden bereits Maßnahmen ergriffen oder Sanktionen verhängt?“ Außerdem fordert die FA sämtliche Dokumente und Rechtsgutachten zur Rabattvergabepraxis an.

Rabatte und Sortimentsausweitungen führen zu Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der Versender zulasten der Apotheken vor Ort. Darum will die FA wissen, ob Versicherungsnehmer vom GKV über die geltende Rechtslage und die damit einhergehende Benachteiligung – Inländerdiskriminierung – informiert werden. Wenn nicht, ist der GKV-Spitzenverband aufgefordert, alle vorliegenden Unterlagen und Dokumente vorzulegen, aus denen sich ergibt, dass sich der GKV-Spitzenverband für die Vor-Ort-Apotheken einsetzt sowie die Frage zu beantworten, ob Versicherte künftig aktiv über die sich verschlechternde Situation der Vor-Ort-Apotheken informiert werden.

„Mit dem IFG-Antrag wollen wir mehr Transparenz schaffen und den GKV-Spitzenverband dazu bewegen, seiner Verantwortung gegenüber den Vor-Ort-Apotheken und den Versicherten gerecht zu werden“, so Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Nur mit klaren Informationen können wir die Wettbewerbsbedingungen fair gestalten und die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland sichern.“