Ausgleichsbetrag für Gemeinwohlaufgaben

FA an Warken: 4000 Euro pro Apotheke pro Monat 30.04.2025 17:17 Uhr

Berlin - 

Die Freie Apothekerschaft begrüßt die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und verbindet damit klare Erwartungen: weniger Bürokratie, bessere Vergütung und verlässliche Rahmenbedingungen für die Apotheken vor Ort.

Die Freie Apothekerschaft gratuliert Warken zu ihrer Ernennung und äußert gleichzeitig deutliche Erwartungen an die künftige Gesundheitsministerin. Man sehe im Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Chance, die Leistungen der öffentlichen Apotheken endlich angemessen politisch anzuerkennen und die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit spürbar zu verbessern.

Mehrere Maßnahmen seien nun dringend erforderlich: eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung, der entschlossene Abbau überbordender Bürokratie sowie verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Arzneimittelversorgung in Städten und auf dem Land nachhaltig zu sichern.

Viele unbezahlte Dienstleistungen

Denn, die Apotheken vor Ort stehen unter enormem Druck. Sie seien durch das Sozialgesetzbuch V, die Apothekenbetriebsordnung und das Arzneimittelgesetz zu umfangreichen Leistungen verpflichtet, die mit hohem Aufwand verbunden seien – und oft ohne Vergütung blieben. Dazu zählen unter anderem der Kontrahierungszwang, das Vorhalten eines Notfalldepots inklusive regelmäßiger Erneuerung abgelaufener Arzneimittel sowie die Teilnahme am kostenintensiven Notdienst.

Die Freie Apothekerschaft hat insgesamt 20 unbezahlte Dienstleistungen und mehr als 150 Bürokratieaufgaben identifiziert, die Apotheken regelmäßig erfüllen müssen. Ein Beispiel: Jährlich führen Apotheken über 6 Millionen Prüfungen von Fertigarzneimitteln durch, die dokumentiert werden müssen und nicht selten zu Rückrufen durch die Pharmaindustrie führen. Dieser enorme Zeitaufwand verursacht laut Berechnungen des Vereins Kosten von mindestens 18 Millionen Euro – ohne entsprechende Gegenleistung.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, betont: „Die Apotheken erfüllen nicht nur ihren Auftrag zur Arzneimittelversorgung, sondern auch zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen hinsichtlich des Verbraucherschutzes. Diese wurden von der Politik und den Krankenkassen allerdings bislang immer als selbstverständlich angesehen, ohne dass die den Apotheken dadurch entstandenen Kosten jemals in die Vergütung einbezogen wurden.“

Versender belächeln Aufwand

Zugleich kritisiert Hänel die ungleichen Bedingungen im Wettbewerb mit ausländischen Arzneimittellogistikern, die von den aufwendigen gesetzlichen Vorschriften weitgehend befreit seien. „Über den uns von der Politik gesetzlich auferlegten und überwachten Aufwand können die Versender nur lächeln, er führt bei uns aber zu immensen Kosten, und daher müssen diese zwangsverordneten Aufgaben nun endlich auch vergütet werden.“

Ob und wie schnell die Koalition ihren angekündigten Bürokratieabbau bei Apotheken umsetzt, bleibe abzuwarten. Notwendig wären umfassende Änderungen zahlreicher Gesetze und Verordnungen – eine Aufgabe, die politischen Willen und Entschlossenheit erfordert, so die Freie Apothekerschaft.

Sofortmaßnahme und Ausgleichsbetrag

Die klaren Forderungen: Neben einer Sofortmaßnahme von 1,20 Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel wird ein monatlicher Ausgleichsbetrag in Höhe von 4000 Euro pro Apotheke verlangt. „Dieser soll der Finanzierung der gesetzlichen Gemeinwohlaufgaben dienen“, so Hänel. Wichtig ist: „Dieser Ausgleich gehört in das Budget des Bundeswirtschaftsministeriums und belastet somit nicht die Krankenkassen und deren Versicherte.“