Fremdbesitzverbot

EuGH verhandelt im September Patrick Hollstein, 01.07.2008 19:08 Uhr

Berlin - 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich voraussichtlich direkt nach der Sommerpause mit dem Fall DocMorris und dem deutschen Fremdbesitzverbot beschäftigen. Zwar wurden den Parteien offenbar bislang noch keine Ladungen zugestellt; auch beim EuGH wollte man noch keinen Termin bestätigen. Wie APOTHEKE ADHOC aus verschiedenen verlässlichen Quellen erfahren hat, ist die mündliche Verhandlung jedoch derzeit für Anfang September angesetzt.

Am selben Tag werden die EU-Richter den Informationen zufolge auch über das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Italien verhandeln. Im Sommer 2004 hatte sich der Suttgarter Pharmahandelskonzern Celesio bei der EU-Kommission über ein Beteiligungsverbot für Großhändler an den Betreibergesellschaften kommunaler Apothekenketten beschwert. Im März 2005 schickte die Kommission ein Mahnschreiben an die italienische Regierung, im Dezember 2006 verklagte sie Italien beim EuGH. Im Vertragsverletzungsverfahren geht es nicht nur um Beschränkungen für den Betrieb kommunaler Apotheken, welche erst vor wenigen Wochen in Italien in letzter Instanz erneut bestätigt worden waren, sondern auch um das generelle Fremdbesitzverbot für private Apotheken.

Im deutschen Vorlageverfahren ist die Celesio-Tochter DocMorris als Beigeladene beteiligt: Das Unternehmen hatte im Sommer 2006, also knapp ein Jahr vor der Übernahme durch den Stuttgarter Konzern, eine Betriebserlaubnis für eine Apotheke in Saarbrücken erhalten. Verschiedene Apotheker, die Apothekerkammer des Saarlandes sowie der Deutsche Apothekerverband hatten vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen das verantwortliche Justiz-, Gesundheits- und Sozialministerium geklagt; das Gericht hatte im März 2007 den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht.

Beide Verfahren werden, eventuell sogar gemeinsam, vor der Großen Kammer verhandelt; Generalanwalt ist in beiden Fällen voraussichtlich der Franzose Yves Bot. Zur mündlichen Verhandlung haben die Parteien sowie die EU-Mitgliedstaaten und Institutionen die Möglichkeit, ihre Standpunkte vorzutragen. In der schriftlichen Anhörung haben zu beiden Fällen zehn Regierungen ihr Votum abgegeben; bis auf Polen haben alle Vertreter die nationalen Regelungen verteidigt. Irland wollte im schriftlichen Verfahren zum Fremdbesitzverbot keinen Standpunkt beziehen. Im deutschen Fall hatten außer DocMorris auch das Saarland und die EU-Kommission einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht vorgetragen.

Nach der mündlichen Verhandlung hat der Generalanwalt drei Monate Zeit, um seinen Schlussantrag zu formulieren. Nach weiteren drei bis sechs Monaten geben die Richter in der Regel ihre Entscheidung bekannt, voraussichtlich also im Frühsommer 2009.

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