Europäischen Gesundheitsdatenraum

EU-Einigung zum Austausch von Gesundheitsdaten Lilith Teusch, 15.03.2024 15:11 Uhr

Die EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich vorläufig auf ein neues Gesetz zur Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) geeinigt. Foto: shutterstock.com/ wutzkohphoto
Brüssel - 

Allergien, Medikamente, Krankheiten: EU-Bürger sollen ihre Gesundheitsdaten künftig ganz einfach in allen Ländern der Europäischen Union nutzen können. Die EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich vorläufig auf ein neues Gesetz geeinigt, das den Austausch und den Zugang zu den Daten erleichtern soll, wie beide am Freitag mitteilten. Dadurch werden für Touristen unter anderem Krankenhausaufenthalte im EU-Ausland einfacher. Der Umgang mit den sensiblen Daten der Patientinnen und Patienten steht aber in der Kritik.

Derzeit sei der Zugang zu Gesundheitsdaten innerhalb der Europäischen Union unübersichtlich und variiere stark, teilten die Mitgliedstaaten weiter mit. Mit dem neuen Gesetz solle es demnach etwa einem spanischen Touristen möglich sein ein Rezept in einer deutschen Apotheke abzuholen. Zusätzlich können die Daten künftig auch im öffentlichen Interesse für die Forschung genutzt werden.

Bessere Versorgung für Touristen

Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese begrüßt den sogenannten Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS): „Wir können im Ausland, wenn wir das wollen, unkompliziert unsere medizinischen Daten wie zum Beispiel Vorerkrankungen oder Allergien weitergeben“. Das würde es behandelnden Ärzten ermöglichen, Situationen deutlich besser einzuschätzen, sagte Liese weiter. „Das wird viele Menschenleben retten“.

Kritik an Datenschutzregelungen

Medizinische Daten sind etwas sehr Persönliches. Beim Datenschutz der Patientinnen und Patienten sind in vielen Punkten die EU-Staaten dafür verantwortlich passende Regelungen zu finden. Laut der vorläufigen Einigung können Mitgliedstaaten ihren Bürgern die Möglichkeit gewähren jederzeit den Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten abzulehnen oder einzuschränken. Nur für Zwecke des öffentlichen Interesses müssten die Daten bereitgestellt werden. Darunter fallen Statistiken und Daten, die zur Forschung und Politikgestaltung verwendet werden. Zudem können die EU-Mitgliedstaaten härtere Regeln einführen, um den Zugang zu besonders sensiblen Daten wie Geninformationen zu schützen.

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc gehen die Regelungen für den Datenschutz nicht weit genug. Demnach hätten die Institutionen den Menschen mehr Wahlmöglichkeiten geben sollen, um selbst zu entscheiden, mit wem ihre Daten geteilt werden und zu welchem Zweck. Grundsätzlich sei der EHDS aber ein Schritt nach vorn zur Verbesserung des Gesundheitswesens.

Die Europäische Kommission hatte im Mai 2022 einen Vorschlag zur Schaffung ebendieses Europäischen Gesundheitsdatenraums gemacht. Die vorläufige Vereinbarung von Rat und Parlament muss nun von beiden abschließend angenommen werden. In den meisten Fällen ist das Formsache.