Anschaffungskosten und Aufwandsentschädigung

E-Rezept: KBV verhandelt höheres Honorar APOTHEKE ADHOC, 12.03.2021 07:59 Uhr

Mehr Geld für die Praxen: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit dem GKV-Spitzenverband höhere Erstattungsbeträge für den TI-Anschluss vereinbart. Foto: ArtmannWitte/Shutterstock.com
Berlin - 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat höhere Erstattungsbeträge für die Einführung des E-Rezepts ausgehandelt. Dem GKV-Spitzenverband musste sie das abringen, erst das Bundesschiedsamt brachte im Februar die Entscheidung.

Arztpraxen erhalten künftig eine höhere Erstattung für die zusätzlichen stationären Kartenterminals für die medizinischen Fachanwendungen sowie neue Technikpauschalen für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept. Dem ganzen waren Entscheidungen des Bundesschiedsamtes vorausgegangen, nachdem sich die Verhandlungspartner zunächst nicht auf eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) einigen konnten.

Für die zusätzlichen stationären Kartenterminals, die für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan in den Behandlungsräumen notwendig sind, erhalten Praxen nun 595 Euro und damit 60 Euro mehr als bisher. Die höhere Pauschale kann auch für Geräte abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Zusatzpauschale für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (eMP) in Höhe von 60 Euro ausgelaufen.

Außerdem wurden kommende Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept in die TI-Finanzierungsvereinbarung aufgenommen. Für die Nutzung der ePA sind ein weiteres, noch nicht am Markt erhältliches Konnektor-Update sowie ein Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) notwendig. Das Bundesschiedsamt hatte dafür eine gemeinsame Pauschale in Höhe von 550 Euro festgesetzt. KBV und GKV-Spitzenverband haben diese zur Klarstellung in eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro für die PVS-Anpassung aufgeteilt. Zusätzlich erhöht sich die Betriebskostenpauschale um 4,50 Euro pro Quartal.

Um das E-Rezept nutzen zu können, wird ein Update im PVS notwendig sein. Dafür hat das Bundesschiedsamt eine Integrationspauschale in Höhe von 120 Euro festgesetzt. Außerdem wird für die Ausstellung des E-Rezepts die Betriebskostenpauschale erhöht – um einen Euro pro Quartal. Außerdem erhalten künftig auch Ärzte ohne persönlichen Patienten-Kontakt die Konnektor-Update-Pauschale für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan, und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2020. Auch die neuen Pauschalen für das ePA-Update und die Einbindung in das PVS werden sie abrechnen können.

Nicht durchsetzen konnte die KBV ihre Forderung nach einer gesonderten Finanzierung eines PVS-Moduls für das Update auf das Notfalldatenmanagement in Höhe von 249 Euro, da die derzeit bestehende Update-Pauschale in Höhe von 530 Euro von der Industrie allein für das Konnektor-Update berechnet werde. Das Bundesschiedsamt hatte die Forderung der KBV jedoch abgelehnt.

Was die Praxen für die Ausstellung von E-Rezepten nun pro Quartal an Honorar zusätzlich bekommen, erhalten sie auch von Praxissoftwareanbietern wie Medatixx – allerdings pro ausgestellter Verordnung und noch bis Ende September 2022. Der Softwareanbieter will damit Vorbehalten unter den Ärzten begegnen und mehr von ihnen zur Teilnahme am Modellprojekt „E-Rezept Deutschland“ der Ersatzkassen motivieren.