Bundessozialgericht

DocMorris streitet wieder um Rabatte Alexander Müller, 14.12.2009 15:22 Uhr

Berlin - 

Die niederländische Versandapotheke DocMorris streitet erneut vor Gericht um die Erstattung des Herstellerrabatts. Der dritte Senat des Bundessozialgerichts (BSG) verhandelt am Donnerstag einen Rechtsstreit zwischen der Celesio-Tochter und dem Hersteller AWD Pharma. Obwohl DocMorris in der Vorinstanz teilweise gewonnen hat, ist die Teva-Tochter zuversichtlich; schließlich hat das BSG in ähnlicher Sache schon einmal zugunsten eines Herstellers entschieden.

Seit 2003 müssen Pharmahersteller den Krankenkassen bei Nicht-Festbetragsarzneimitteln Rabatte gewähren - 6 Prozent bei Originalen, 10 Prozent bei Generika. Dabei gehen die Apotheken in Vorleistung und erhalten die gezahlten Rabatte von den Herstellern zurück. Gegenüber DocMorris und anderen ausländischen Versandapotheken sehen sich viele Hersteller jedoch nicht in der Pflicht. Da die Celesio-Tochter bislang nicht dem Rahmenvertrag zwischen den Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) beigetreten ist, hat sie aus Sicht der Unternehmen auch keinen Anspruch auf die Rabatte.

Der erste Senat des BSG hatte diese Auffassung in einem fast identischen Verfahren bereits bestätigt. Im Juli 2008 hatten die Sozialrichter gegen DocMorris entschieden. Die Versandapotheke hatte den französisch-schweizerischen Hersteller Galderma Laboratorium auf die Rückerstattung der Rabatte verklagt.

Bei AWD ist man aufgrund dieser Entscheidung optimistisch: „Ich gehe davon aus, dass der Senat dieser Entscheidung folgen wird, da ich sie für richtig halte. Ein Anspruch für DocMorris ist aus meiner Sicht nicht gegeben“, sagte Geschäftsführer Dr. Sven Dethlefs gegenüber APOTHEKE ADHOC. Im Berufungsverfahren hatte DocMorris Rabatte in Höhe von rund 38.000 Euro zurückgefordert. Diese Summe sei aber zwischenzeitlich erhöht worden, sagte Dethlefs. „Es geht aber wohl auch ums Prinzip“, so der Geschäftsführer.

Dass sich das oberste Sozialgericht überhaupt erneut mit dieser Frage beschäftigt, ist den Arbeitsprozessen beim BSG geschuldet: Nach dem „Geschäftsverteilungsplan“ habe jeder Senat eines der anhängigen Revisionsverfahren zugeordnet bekommen, sagte ein Sprecher des BSG gegenüber APOTHEKE ADHOC. Am Ende müsse nach außen eine einheitliche Rechtssprechung des Gerichts stehen. Wenn sich die Senate uneinig in einer Frage sind, muss dem Sprecher zufolge der Große Senat des BSG entscheiden.