Beamtenkasse

Direktabrechnung nur mit Mycare Julia Pradel, 23.07.2015 08:57 Uhr

Berlin - 

Als Alternative zu öffentlichen Apotheken bewerben Krankenversicherungen immer wieder Versandapotheken oder Sanitätshäuser. Bei den Patienten entsteht mitunter der Eindruck, sie dürften ihre Arzneimittel und Hilfsmittel gar nicht mehr in der Vor-Ort-Apotheke beziehen. Die Bayerischen Beamtenkrankenkasse steuert ihre Versicherten etwa zu der Versandapotheke Mycare, indem nur bei dieser eine Direktabrechnung ohne Vorkasse möglich ist.

Ein Sprecher der Bayerischen Beamtenkrankenkasse betont, dass die Versicherten eine tariflich garantierte freie Arztwahl hätten. Und: „Unsere Kunden können auch ihre Apotheke frei wählen.“ Der Arzneimittelbezug über Mycare sei freiwillig. „Dem Kunden entstehen keine Nachteile, wenn er nicht bei Mycare kauft.“

Bei den Privatversicherten entsteht jedoch zum Teil ein anderer Eindruck: Ein Apotheker berichtet, dass sich ein Kunde gezwungen gesehen habe, im Internet zu bestellen. Er habe Angst gehabt, dass die Kosten für die Arzneimittel sonst gar nicht erstattet würden. Bestätigt fühlte er sich, als er das Geld für ein sehr teureres Medikament erst Monate später erhielt – mit dem Hinweis, er könne bei Mycare bestellen und müsse dann gar nicht in Vorkasse gehen.

„Die Nutzung der Versandapotheke Mycare bieten wir nur in seltenen Ausnahmefällen oder auf Nachfrage durch unsere Kunden an“, so der Sprecher. Eine allgemeine Kundeninformation gebe es nicht. Wie es zu diesem Missverständnis kam, kann er nicht nachvollziehen. Die Nutzung von Mycare sei immer und ohne Ausnahme freiwillig. Spezielle Tarife, bei denen sich Patienten an eine bestimmte Apotheke binden, gebe es bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse nicht.

Die Kooperation zwischen Mycare und der Bayerischen Beamtenkrankenkasse besteht bereits seit 2006. „Vorgehen und Inhalt unserer Kooperation mit Mycare hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits vor einigen Jahren geprüft und als unbedenklich bewertet“, betont ein Sprecher der Versicherung.

Die Kasse sieht verschiedene Vorteile: Die Kunden müssten nicht selbst in die Apotheke gehen und ihre Diagnose nicht persönlich in der Apotheke darlegen, „was bei einzelnen Krankheitsbildern immer wieder heikel ist“, so der Sprecher. Außerdem rechnet die Versicherung direkt mit Mycare ab. „Unsere Kunden müssen nicht in finanzielle Vorleistung treten.“

Die Kooperation mit Mycare versteht die Kasse als „reine Serviceleistung“ für die Kunden. Eine flächendeckende Direktabrechnung bei allen Apotheken könne man aber nicht anbieten: „Der hohe Aufwand wäre über die Beiträge unserer Kunden zu finanzieren“, erklärt der Sprecher.

Zahlreiche Versicherungen bieten ihren Kunden ähnliche Modelle an. Patienten der Debeka beispielsweise müssen seit 2013 bei sehr teuren Arzneimitteln auch in Vor-Ort-Apotheken nicht mehr in Vorkasse gehen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit dem Versicherer eine Vereinbarung über die Direktabrechnung von Rezepten ab 1000 Euro getroffen.

2012 hatte die Allianz bereits einen ähnlichen Vertrag mit dem DAV geschlossen: Apotheken, die der Vereinbarung beigetreten sind, können ab einer Rechnungssumme von 750 Euro direkt mit der Krankenversicherung abrechnen.

Der Verband der zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA) hat zu diesem Zeitpunkt bereits mit drei Krankenversicherungen – der Debeka, der Barmenia und der Halleschen Krankenversicherung – Vereinbarungen über die Direktabrechnung abgeschlossen. Inzwischen sind die HUK Coburg, die PAX-Familienfürsorge und die Postbeamtenkrankenkasse hinzugekommen.

Theoretisch könnten private Versicherungen die freie Apothekenwahl einschränken, denn diese ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben, das lediglich für gesetzliche Versicherungen gilt. Die Versicherten dürfen allerdings nicht unzumutbar benachteiligt werden. Üblich sind daher Anreize in Form von Boni.