Digitalisierung: Kabinett beschließt GeDIG 15.07.2026 12:18 Uhr
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf der Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Mit dem GeDIG sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte und Leistungserbringer stärker in die Versorgung integriert sowie die Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung verbessert werden.
„Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt. Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden“, erklärt Warken. Grundvoraussetzung dafür seien stabile Systeme und eine elektronische Patientenakte (ePA), die auch für Personen ohne Krankheitsgeschichte attraktiv ist.
„Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen schaffen wir die dafür notwendige Grundlage“, so Warken. Zudem lege der Bund mit dem GeDIG die Grundlagen für die technischen Elemente zur Einführung des geplanten Primärversorgungssystems, wie die Erst- beziehungsweise Bedarfseinschätzung, die elektronische Überweisung und die digitale Terminplattform. „Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Gesundheitsdaten breiter, sicher und verantwortungsvoll genutzt werden können. So verbessern wir die Qualität der Versorgung, entlasten die Beschäftigten im Gesundheitswesen und schaffen neue Chancen für Prävention, Forschung und medizinische Innovation.“
Der Gesetzentwurf greife zahlreiche Punkte aus dem Koalitionsvertrag und der weiterentwickelten Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege „Gemeinsam Digital 2026“ auf. Dazu sind Maßnahmen in nahezu allen digitalisierungsrelevanten Themenbereichen vorgesehen. Insgesamt werde so eine jährliche Entlastung von rund 445 Millionen Euro erreicht, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Mehr Möglichkeiten für die Kassen
Künftig sollen die Krankenkassen mehr Möglichkeiten beim Ausbau der ePA erhalten und sie kassenindividuell um zusätzliche Anwendungen ergänzen dürfen, zum Beispiel durch Hinweise zur Gesundheitsprävention und für geeignete Vorsorgeuntersuchungen, Erinnerungen an den nächsten Check-up und auch KI-gestützte Angebote wie eine versichertenverständliche Aufbereitung von Befunden aus der ePA und versichertenindividuelle Beipackzettel.
Apotheken als Ombudsstellen
Die ePA soll zudem um verschiedene Anwendungen wie eine Volltextsuche (ab Anfang 2027), die digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Schutzimpfungen (Mitte 2027) oder Informationen zu individuell geeigneten klinischen Studien ergänzt werden.
In Zukunft sollen zudem Apotheken und Ombudsstellen der Krankenkassen Versicherte bei der ePA-Nutzung unterstützen.
Um den Ausbau der ePA zu vereinfachen und ihre Nutzerfreundlichkeit zu steigern, sollen „verlässlichere Fristen“ für die Umsetzung durch die Krankenkassen und die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen etabliert werden.
Vorbereitung des Primärversorgungssystems
Im geplanten Primärversorgungssystem sollen Versicherte künftig neben dem Hausarzt und der 116117 auch den digitalen Zugangsweg in die Versorgung über die ePA-App haben. Dafür sollen verschiedene Dienste, unter anderem die E-Überweisung, die digitale Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen und eine digitale Erst- beziehungsweise Bedarfseinschätzung zu einem Service integriert werden. Die weiteren gesetzlichen Schritte zur Einführung dieser Zugangswege sollen im geplanten Primärversorgungsgesetz umgesetzt werden.
Bis zum 1. September 2029 soll die E-Überweisung schrittweise eingeführt werden. „Damit führen wir einen der letzten, papierdominierten Prozesse in die Zukunft. Sie wird künftig auch im Primärversorgungssystem eine wichtige Rolle spielen, damit die wesentlichen Informationen zwischen hausärztlichen und fachärztlichen Praxen automatisch ausgetauscht werden können.“
Um den Ärztinnen und Ärzten die Meldung freier Termine an die KVen zu erleichtern, soll es künftig eine verbindliche Umsetzung einer Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen geben. „Für Terminbuchungsplattformen definieren die Bundesmantelvertragspartner Anforderungen. Zum Beispiel sollen sich Versicherte auf eine transparente und bedarfsgerechte Terminvergabe verlassen können.“
Stabilität der TI
Zudem solle die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der digitalen Identität als Zugangsvoraussetzung für die Versorgung vereinfacht werden. Auf Wunsch des Versicherten soll zudem die digitale Kommunikation zwischen Versicherten und Arzt über einen sicheren Messenger wie zum Beispiel TI-M ermöglicht werden.
Auch die Gematik soll künftig mehr Freiheiten haben: „Die Gematik kann künftig Dienste und Anwendungen, die für einen sicheren Betrieb der TI notwendig sind, direkt am Markt beschaffen und bereitstellen“, so das BMG. Dadurch werde die Komplexität der TI verringert und die Verlässlichkeit gestärkt.
Bei den Anwendungen der TI seien im vergangenenn Jahr im Durchschnitt 25 Störungen pro Monat aufgetreten. Grund dafür sei insbesondere die Komplexität. „Von jeder IT-Anwendung bzw. Teilanwendung rund um zum Beispiel ePA, E‑Rezept etc. in der Telematikinfrastruktur existieren zwei bis zu mehr als hundert Varianten, die alle die gleiche Funktionalität aufweisen, aber von einem anderen Anbieter nach Vorgaben der gematik entwickelt, bereitgestellt und aktualisiert werden.“ Um die Betriebsstabilität der TI zusätzlich zu stärken, soll die Gematik „weitergehende Befugnisse (bis hin zum Zulassungsentzug) bei der Zulassung von Anbietern und Betreibern sowie der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung“ erhalten.
Außerdem soll das Gesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des E-Rezepts für häusliche Krankenpflege und Heilmittel schaffen.
Die Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit den Kostenträgern soll zudem konsequent digitalisiert werden. „Zum Einsatz kommen anstelle von Fax und Papier zukünftig die sicheren E-Mail- und Messengerdienste KIM und TIM.“
Mehr Datennutzung
Auch hinsichtlich der Datennutzung soll es Vereinfachungen und neue Möglichkeiten geben. Ziel sei hierbei unter anderem die Prävention durch bessere Informationen über passende Gesundheitsangebote zu stärken, etwa durch vereinfachte Einladungen zu Krebsfrüherkennungsprogrammen oder die frühzeitige Erkennung individueller Gesundheitsrisiken.
Dazu sollen auch die Aufgaben, Befugnisse und Datenverarbeitungszwecke des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ) weiterentwickelt werden: In ausgewählten Fällen soll es demnach künftig möglich sein, über einen Antrag beim FDZ an einzelne Leistungserbringer heranzutreten. „So können zum Beispiel Leistungserbringer andere Behandelnde mit ähnlichen Fällen identifizieren und ansprechen, ohne dass Versicherte identifiziert werden können.“
Außerdem sollen Krankenkassen künftig in Reallaboren zeitlich befristet innovative Ansätze der Datenverarbeitung erproben dürfen. Mit der Durchführung der EHDS-Verordnung sollen zudem die Voraussetzungen für die datenschutzkonforme Weiternutzung von Gesundheitsdaten aus dem gesamten Gesundheitswesen geschaffen werden.
Bestehende sowie im Aufbau befindliche Infrastrukturen sollen dabei zu einem europäisch anschlussfähigen, vernetzten Gesundheitsdatenökosystem weiterentwickelt werden.