Rahmenvertrag

DAV/GKV: Gleiche Regeln für alle APOTHEKE ADHOC, 07.08.2009 09:08 Uhr

Berlin - 

Ausländische Versandapotheken, die dem Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung beitreten wollen, müssen sich dem deutschen Apothekenrecht unterwerfen. Auf diesen Konsens einigten sich in der vergangenen Woche der Deutsche Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband. Insbesondere Arzneimittelgesetz, Heilmittelwerbegesetz, Sozialgesetzbuch und Arzneimittelpreisverordnung sollen demnach für DocMorris & Co gelten. Noch im August wollen die Kassen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) über die gemeinsame Position der Vertragspartner informieren.

„Apotheker und Kassen fordern gleiche Regeln für alle“, sagte ein DAV-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Der Beitritt zum Rahmenvertrag sei keine politische Frage, sondern ein Versorgungsaspekt. „Wer die Vorteile genießen will, muss auch die Pflichten erfüllen.“

Konkreter Anlass ist die Beitrittserklärung der Celesio-Tochter DocMorris vom November vergangenen Jahres. Für den Konzern geht es um viel Geld: Das Bundessozialgericht (BSG) hatte der niederländischen Versandapotheke wenige Monate zuvor den Anspruch auf die Erstattung der Herstellerrabatte abgesprochen, da sie dem Rahmenvertrag nicht beigetreten sei, sondern stattdessen Einzelverträge mit Krankenkassen geschlossen habe.

Das BMG hatte den Kassen Ende April zu verstehen gegeben, dass der Beitritt von DocMorris weder sozial- noch europarechtlich abzulehnen sei, und sich auf das BSG-Urteil bezogen.

Der GKV-Spitzenverband hatte Ende Juni geantwortet, dass der Beitritt zwar zur Belieferung deutscher Kassenpatienten berechtige. Zur Abrechnung müssten aber entweder die rahmenvertraglichen Voraussetzungen geschaffen oder weiterhin Einzelverträge mit den jeweiligen Krankenkassen geschlossen werden.

Celesio fühlte sich von den Vertragsparteien ignoriert und forderte eine Klärung der Angelegenheit durch das BMG als Aufsichtsbehörde des GKV-Spitzenverbandes. Im Ministerium pochte man auf den Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit, räumte aber ein, dass auch DocMorris die deutschen Preisvorschriften beachten müsse. Bis heute wirbt die Versandapotheke mit Rezeptgutscheinen von bis zu 5 Euro für jedes rezeptpflichtige Medikament.