Kassenabschlag

DAV: Ab 2013 werden 1,75 Euro abgerechnet APOTHEKE ADHOC, 27.11.2012 15:20 Uhr

DAV-Resolution: Ab 2013 sollen Apotheker 1,75 Euro Kassenabschlag zahlen, wenn das Schiedsgericht keine Entscheidung getroffen hat. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat den GKV-Spitzenverband aufgefordert, seine starre Haltung in den Verhandlungen zum Kassenabschlag aufzugeben. Man erwarte eine schnelle Lösung durch die Schiedsstelle, heißt es in einer heute verabschiedeten Resolution. Sollte es bis zum Jahresende kein Ergebnis geben, sollen ab Januar „entsprechend der gesetzlichen Regelung“ 1,75 Euro abgerechnet werden.

DAV-Chef Fritz Becker hatte zuvor klargestellt, dass der Abschlagsbetrag bis spätestens Ende Januar feststehen müsse. Eine Lösung bis dahin ist allerdings unwahrscheinlich: Die Schiedsstelle hat ihre Arbeit bislang nicht aufgenommen, bis zur ersten Sitzung könnten bis zu acht Wochen vergehen. Der DAV hat deshalb rechtlich prüfen lassen, ob die Apotheken auch ohne Zustimmung der Krankenkassen 1,75 Euro abrechnen können.

Diese Prüfung scheint nun abgeschlossen zu sein: Bis eine endgültige Lösung erreicht sei, rechneten die Apotheker den Betrag von 2009 ab. Der DAV erwarte, „dass die Sonderbelastungen der Apotheken wie vom Gesetzgeber vorgesehen nach zwei Jahren zum Ende des Jahres 2012 aufgehoben werden“, heißt es in der Resolution.