Kassenabschlag

DAV setzt auf zweite Instanz Alexander Müller, 03.05.2011 13:23 Uhr

Berlin - 

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin zum Kassenabschlag kritisiert: „Wir gehen davon aus, dass sich die Schiedsstelle als Beklagte gegen dieses Urteil zur Wehr setzen wird“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Das Sozialgericht wirft der Schiedsstelle in seinem Urteil vor, bei der Anpassung des Kassenabschlags für 2009 falsche Annahmen getroffen zu haben. Der Abschlag müsse deshalb neu verhandelt werden.

Weil der GKV-Spitzenverband gegen die Entscheidung der Schiedsstelle geklagt hatte, war der DAV im Verfahren nur beigeladen und kann nicht selbst in Berufung gehen. Der DAV-Sprecher wies aber darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist: „Wichtig ist, dass den Apotheken unmittelbar kein Abzug oder Schaden droht.“ Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Eilverfahren wurde der Schiedsspruch bereits umgesetzt.

Beim DAV vertraut man auch deshalb auf die zweite Instanz: „Das LSG hatte ja bereits im Eilverfahren die Entscheidung des Sozialgerichts aufgehoben. Die Richter waren seinerzeit auch in ihrer Begründung unmissverständlich. Wir gehen deshalb davon aus, dass dies auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben wird“, so der Sprecher.