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Datenschutzbeauftragter rät von Impfregister ab dpa, 06.01.2022 12:00 Uhr

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hält ein nationales Impfregister zwar rechtlich für denkbar, rät aber von einer Einführung ab. (Symbolbild) Foto: Tero Vesalainen/shutterstock.com
Stuttgart - 

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hält ein nationales Impfregister zwar rechtlich für denkbar, rät aber von einer Einführung ab. Schon jetzt gingen viele Menschen auf die Straße und hätten das Gefühl, der Staat würde sie gängeln, sagte er laut einem am Donnerstag online veröffentlichten Bericht des „Spiegels”.

„Das Vertrauen in unseren Staat könnte bei übereilten Schritten weiter sinken”, zitiert das Nachrichtenmagazin Brink. „Den Impfstatus ohne Zustimmung der Betroffenen zentral erfassen und auf dieser Basis womöglich Bußgelder verhängen zu wollen, ist eine Vollzugsfantasie, die einen negativen Effekt auf die Impfkampagne haben kann.”

In einem Impfregister könnte der Impfstatus aller Menschen in Deutschland erfasst werden, um einen besseren Überblick zu haben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte so ein Register in der Corona-Pandemie angeregt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich skeptisch gezeigt. In Österreich gibt es so ein Register schon.