DAT: Schlagabtausch zum Rx-Versandverbot 17.09.2025 12:34 Uhr
Auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT) wurden zwei Anträge zum Rx-Versandverbot diskutiert: einer von der Landesapothekerkammer Hessen (LAK) und einer vom Abda-Vorstand. Beide befürworten das Verbot, unterscheiden sich jedoch in der Intensität ihrer Formulierungen. Die LAK Hessen fordert den Gesetzgeber ausdrücklich zum Handeln auf, während der Abda-Vorstand zurückhaltender bleibt. Die Hauptversammlung „spricht sich dafür aus“, heißt es dort.
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber beziehungsweise Verordnungsgeber auf, ein vollständiges Rx-Versandverbot in Deutschland gesetzlich zu verankern, heißt es klar in dem Antrag der LAK Hessen. Vorstandsmitglied Dr. Schamim Eckert betonte: „Die bewährte Achse Arzt-Apotheker-Patient wird brachial aufgebrochen, am Ende steht der Konsument, nicht der Patient – dieser Zustand ist nicht tragbar.“
Die Kammer unterfütterte ihre Forderung mit drei dramatischen Beispielen von Kindern und Jugendlichen, die sich im Netz Rezepte und Medikamente besorgen konnten – mit schweren Folgen.
Unterschiedliche Anträge von LAK Hessen und Abda
Auch der Abda-Vorstand hatte einen Antrag zu diesem Thema eingebracht – allerdings ohne den Gesetzgeber direkt in die Pflicht zu nehmen. Dort heißt es: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx-Arzneimitteln) wieder auf das unionsrechtlich erforderliche Maß zu begrenzen.“
Lutz Tisch von der Abda erklärte, dass die beiden Drucksachen in der Sache sehr ähnlich seien. Auch der Antrag des Abda-Vorstands fordere ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente. Der Unterschied: Im Abda-Antrag spricht man sich lediglich dafür aus, während die LAK Hessen den Gesetzgeber direkt auffordert.
Strategische Zurückhaltung des Abda-Vorstands
Der Fokus liege derzeit auf der Einhaltung der Preisbindung, darüber hinaus seien zwei Themenblöcke langfristig angelegt: zum einen das Rx-Versandverbot, zum anderen alternativ die Etablierung eines neuen Honorierungssystems, um Nachteile für innerdeutsche Apotheken zu verhindern.
Zur Bewertung der Instrumente, die Erfolg versprechen könnten, und der damit verbundenen Risiken sagte Tisch: „Diese Fragen sind in der Diskussion noch nicht geklärt, dafür wollten wir uns den Rücken freihalten.“ Darum wolle man sich jetzt nicht mit einer klaren Aufforderung an den Gesetzgeber wenden, da dies eine öffentliche Debatte auslösen könnte, die alle anderen Themen überlagern und die politische Arbeit erschweren würde. Die Frage sei, wie man diese Änderung am besten vorlege. Das Rx-Verbot unterstützten jedoch ausdrücklich beide Anträge.
Warnungen und politische Signale für mehr Patientensicherheit
Auch Thomas Preis meldete sich zu Wort. Er gab zu bedenken, dass sich die Situation seit dem Besuch von Warken am Vortag verändert habe: „Ich habe gestern Frau Warken so wahrgenommen, dass sie das Rx-Versandverbot noch einmal mitnehmen möchte“, erklärte Preis. Warken mache sich ebenfalls Sorgen um die Bürgerinnen und Bürger im Land. In der vergangenen Woche habe zudem die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) alle Bürger vor zunehmenden Medikamentenfälschungen im Internet und im Versandhandel gewarnt.
Es wäre daher ein falsches Signal, wenn ein Land jetzt sagen würde: Bestellungen im Internet von verschreibungspflichtigen Medikamenten sollen möglich und gut sein. Deutschland sollte vielmehr wiederherstellen, dass dies verboten ist – nicht um den Apotheken Vorteile zu verschaffen, sondern um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Streit über den richtigen Zeitpunkt für ein Signal an die Politik
Anschließend wurde ein Geschäftsordnungsantrag auf Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt gestellt.
In ihrer Gegenrede betonte Schamim Eckert, dass nun der richtige Zeitpunkt sei, aus „unserer kleinen Blase“ herauszutreten und an die Regierung heranzutreten. Warken habe erklärt, sie sei bereit, sich dieses Themas anzunehmen. Deshalb sei jetzt der richtige Moment, den Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen.
Mit 169 zu 131 Stimmen wurde der Übergang zum nächsten Antrag beschlossen.
Der Antrag des Abda-Vorstands zur „Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das unionsrechtlich gebotene Maß“ wurde angenommen.