Dringlichkeitsantrag

DAT fordert Lösung für SSB-Rezepturen 17.09.2026 13:32 Uhr

Berlin - 

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) dürfen Apotheken keine Rezepturen mehr an Praxen liefern. Per Dringlichkeitsantrag fordert der Deutsche Apothekertag (DAT) den Gesetzgeber auf, die Auswirkungen des Urteils zu prüfen und eine gesetzliche Grundlage im Sinne der Versorgungssicherheit zu schaffen. Der Antrag der Kammern aus Hessen und Hamburg wurde mit wenigen redaktionellen Änderungen beschlossen.

„Wir haben alle erlebt, was das Bundesverwaltungsgerichtsurteil für uns in der Praxis bedeutet“, so Dr. Christian Ude, Kammerpräsident aus Hessen. Einheitliche Regelungen seien notwendig; außerdem sei die Herstellung eine Urkompetenz des Berufsstands. An der Dringlichkeit gebe es nichts zu rütteln.

Der ursprüngliche Antrag lautete: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die Auswirkungen des gegenständlichen Urteils auf die Versorgungspraxis zeitnah zu prüfen und eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken Arzneimittel aufgrund einer ärztlichen Anforderung für den Praxis- und Sprechstundenbedarf rechtssicher herstellen, abgeben und abrechnen können, sofern für den jeweiligen Versorgungszweck kein geeignetes, zugelassenes Fertigarzneimittel zur Verfügung steht.“

Schon im Kontakt mit dem Ministerium

Man sei nicht untätig gewesen und habe sich bereits an das BMG gewandt, erklärte Tilman Meys, Abteilungsleiter Verträge bei der Abda. Auch aus Kassensicht scheine ein dringender Bedarf gegeben zu sein, erklärte er. Allerdings sei ihm aufgefallen, dass der Antrag eingeschränkt sei, weil er nur für den Fall gelte, dass kein Fertigarzneimittel zur Verfügung stehe.

Dem schlossen sich weitere Kollegen an und baten um die Streichung des Halbsatzes. Außerdem sollte „zeitnah“ in „unverzüglich“ geändert werden. Ude erklärte, er sei erfreut, dass die Abda in der Frage bereits tätig sei. Den Antrag solle man als Unterstützung nehmen. Mit der Abänderung sei man einverstanden.

Die Lage sei nicht einfach, ergänzte Abda-Jurist Michael Jung. Ab 2028/29 werde eine neue Arzneimittelrichtlinie kommen; da könnte die Abgrenzung zwischen industrieller Herstellung und Herstellung in der Apotheke neu definiert werden. Auch da sei man mit dem BMG im Gespräch, um eine Lösung zu finden, die auch in zwei Jahren noch stehe. Ärzte und Kassen hätten ebenfalls Handlungsbedarf erkannt. Alle Beteiligten suchten konstruktiv nach Lösungen, betonte Jung.

Die Delegierten stimmten dem wie folgt geänderten Antrag zu:

„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die Auswirkungen des gegenständlichen Urteils auf die Versorgungspraxis unverzüglich zu prüfen und eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken Arzneimittel aufgrund einer ärztlichen Anforderung für den Praxis- und Sprechstundenbedarf rechtssicher herstellen, abgeben und abrechnen können.“