Deutscher Apothekertag

DAT-Antrag: Nachjustieren bei der Verhandlungslösung 18.08.2026 11:55 Uhr

Berlin - 

Rund 150 Seiten umfasst das Antragsbuch zum diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT), der Mitte September in München stattfindet. Alleine 14 Anträge betreffen dabei Forderungen rund um Honorierung und Zuzahlung. Unter anderem soll der Gesetzgeber bei der Verhandlungslösung nachjustieren. 

„Eine Unterschreitung von 3 Prozent beziehungsweise eine Deckelung müssen ausgeschlossen sein“, heißt es in einem Antrag der Landesapothekerkammer Thüringen. Der Gesetzgeber solle die Grundlage für die zukünftigen Honorarverhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband so regeln, dass der variable Anteil der Vergütung in Höhe von 3 Prozent „die Untergrenze darstellt“.

Der variable Vergütungsanteil diene laut der gesetzgeberischen Konzeption klar der Abbildung der warenwirtschaftlichen und logistischen Leistungen der Apotheke, wie der Vorfinanzierung hochpreisiger Arzneimittel, Lager- und Vorratshaltung oder der Beschaffungs- und Distributionskosten, argumentiert die Kammer.

Insbesondere bei hochpreisigen Arzneimitteln, Kühlartikeln, innovativen Arzneimitteltherapien und individualisierten Versorgungskonzepten seien die Vorhalte- und Refinanzierungskosten der Apotheken erheblich gestiegen. Zusätzlich hätten sich die Finanzierungskosten infolge gestiegener Zinsen und erhöhter Warenbestände deutlich verschärft.

„Eine Absenkung oder Deckelung des variablen Vergütungsanteils würde diese gesetzgeberisch anerkannten wirtschaftlichen Belastungen missachten und die ordnungsgemäße Versorgung gefährden“, heißt es in dem Antrag.

Der variable Vergütungsanteil von mindestens 3 Prozent dürfe nicht als beliebige Verhandlungsmasse angesehen werden, sondern sei ein notwendiger Bestandteil einer sachgerechten Refinanzierung der apothekerlichen Infrastruktur und der gesetzlich geforderten Versorgungssicherheit.