Nordrhein: 8,35 Euro für Nicht-Abgabe Carolin Bauer, 16.08.2013 14:31 Uhr
Die Apotheken haben verschiedene Ideen für ein neues Honorarsystem. Neben einer besseren Bezahlung von Rezepturen oder Betäubungsmitteln (BtM) soll auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) auch die Vergütung der Beratungsleistung diskutiert werden. Die Apothekerkammer Nordrhein fordert in einem Antrag, dass es auch dann Geld gibt, wenn nach entsprechender Beratung kein Rx-Medikament abgegeben wurde.
Künftig solle die Beratungsleistung bei pharmazeutisch qualitätsgesicherter und entsprechend dokumentierter Nicht-Abgabe von Arzneimitteln honoriert werden, heißt es in dem Antrag. „Wenn etwa aufgrund von Doppelverordnungen oder Kontraindikationen verschreibungspflichtige Arzneimittel wegfallen, hätte ich gerne für diese Leistung Geld“, sagt Kammerpräsident Lutz Engelen.
Die Kammer begründet ihren Vorschlag mit der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): Die darin definierten Anforderungen an die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung führten im Ergebnis zu einer Beratungspflicht. Die Apotheken müssten bei der Therapie Mitverantwortung übernehmen.
Bislang orientiere sich die Vergütung hauptsächlich an der Abgabe eines Fertigarzneimittels. Für die Zukunft müsse jedoch eine „Systematik zur Vergütung der heilberuflichen, qualitätsgesicherten pharmazeutischen Leistung ergänzend etabliert werden“. Konsequenterweise sei damit auch die Beratungsleistung bei Nicht-Abgabe analog der qualitätsgesicherten Abgabe von Arzneimitteln zu bezahlen.
Nach Rücksprache mit dem Arzt solle auf das Rezept eine Sonder-PZN gedruckt werden, sagt Engelen. Falle eine Packung beispielsweise bei einer Doppelverordnung von Antibiotika weg, sollten trotzdem 8,35 Euro abgerechnet werden können – immerhin werde eine Beratungsleistung fällig. Im Apothekenalltag seien diese Fälle eher die Ausnahme – etwa alle 14 Tage komme es zu dieser Situation, so der Apotheker aus Herzogenrath.
Die Kammer bezieht sich in der Begründung auch auf den Bereich der Selbstmedikation. Engelen weist jedoch zurück, dass es um eine Honorierung der Nicht-Abgabe von OTC-Präparaten gehe. Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf die Rx-Versorgung, betont Engelen.
Die ABDA-Spitze hatte bereits eine gesonderte Bezahlung der Beratungsgespräche gefordert. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bezog sich dabei allerdings auf die Beratung abseits des Apothekenalltags.