Rabattverträge

DAK: Zurück zum Exklusivvertrag? Patrick Hollstein, 10.01.2022 08:00 Uhr

Die DAK hat wieder Zuschläge erteilt – und zwar exklusive. Foto: DAK/Wigger
Berlin - 

Die DAK hat erneut Rabattverträge für die großen Ersatzkassen ausgeschrieben und Zuschläge erteilt. Während die Politik darüber nachdenkt, wie sich Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten vermeiden lässt, setzt die Kasse plötzlich wieder auf Exklusivvereinbarungen. Das hat allerdings einen Grund.

Wie schon bei mehreren Ausschreibungen hat die DAK Rabattpartner für sich und andere Ersatzkassen ausgeschrieben:

  • DAK/KKH
  • TK/hkk/HEK
  • Barmer

Die Verträge sollen ab 1. Juli starten und haben eine Laufzeit von zwei Jahren. Je nach Kasse können sich die Vertragspartner unterscheiden, in der Regel sind aber dieselben Firmen zum Zuge gekommen, zumal es sich ohnehin nicht um Schnelldreher handelt, sondern um Moleküle, die nur von wenigen Herstellern überhaupt angeboten werden.

Insgesamt geht es um rund zwei Dutzend Wirkstoffe, für die meisten davon gibt es bereits laufende Rabattverträge. Und beim Abgleich fällt auf, dass nahezu alle Lose exklusiv vergeben wurden, aktuell aber zumindest bei der DAK mitunter noch mehrere Hersteller an Bord sind. Bei Risperidon etwa ist statt der aktuell vier Hersteller (Aristo, Dexcel, Heumann, Ratiopharm) nur noch Teva zulässig, bei Natriumoxybat nur noch Accord. Folsäure kommt nur noch von Zentiva, AbZ ist raus. Captopril/HCT kommt künftig von Puren und nicht mehr von AbZ und Betapharm.

Selbst bei den beiden Wirkstoffen, für die die Kasse bis zu zwei Rabattpartner an Bord nehmen wollte, gibt es aktuell noch für die Apotheken und ihre Kund:innen eine größere Auswahl: Bei Prucaloprid dürfen künftig nur noch Axunio oder Takeda beziehungsweise Axunio oder Zentiva abgegeben werden. Bei Dronedaron ist nur noch Aliud zulässig.

Mitunter hatten sich auch nur einzelne Firmen beworben – oder auch gar keine: Bei einigen Losen konnten keine Zuschläge erteilt werden, bei Bisacodyl etwa oder bei Celiprolol, Ciclopirox, Haloperidol (parenteral), Lormetazepam, Maprotilin oder Aciclovir.

Laut DAK sind die neuen Verträge keine Abkehr vom Mehrpartnermodell: „Die (erneut) ausgeschriebenen Substanzen waren bei der DAK-Gesundheit auch zuvor in einem Einpartnermodell ausgeschrieben, so dass es zu keiner Reduktion der Rabattpartner gekommen ist. Einige Substanzen waren jedoch zuvor in OpenHouse-Modellen geregelt, die allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen die Teilnahme ermöglichten“, erklärt ein Sprecher.

Mehr Partner, mehr Vorteile

Vielmehr unterstreiche man die Aussage, dass Mehrpartnermodelle in Hinblick auf die Liefersicherheit sowie Compliance Vorteile bieten, und wende diese bevorzugt an. „In Märkten mit schwachem Wettbewerb ginge die Steuerungswirkung eines Mehrpartnermodells allerdings fehl, so dass naturgemäß nur exklusive Modelle zielführend sind.“

Ähnlich sieht es bei einer weiteren Ausschreibung der TK aus. Die Kasse hatte 16 Wirkstoffe für sich sowie hkk und HEK ausgeschrieben, sechs Lose konnten gar nicht vergeben werden. Der Rest ist exklusiv, darunter Bimatoprost (Aliud), Cabergolin und Calciumdiacetat (Teva) sowie Ceftriaxon (Puren), Iodid (Aristo), Nystatin flüssig (Esteve), Pipamperon (Hexal) und Promethazin, Selegelin (Neuraxpharm). Bei Ginkgo wollte die Kasse zwei Partner unter Vertrag nehmen, aber nur Aliud gab ein Angebot ab.

Im Juli 2020 hatten die Ersatzkassen argumentiert, dass das Mehrpartnermodell bei Rabattverträgen einen „klaren Vorteil“ habe. „Im Falle eines Lieferengpasses stehen sofort gleichwertige Arzneimittel-Alternativen anderer Hersteller zur Verfügung“, sagte Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der Barmer. Die gleichzeitige Ausschreibung aller Ersatzkassen sei ein Zukunftsmodell für mehr Qualität und eine zuverlässige Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln. Außer auf die jederzeitige Lieferfähigkeit lege man großen Wert darauf, dass sich die Arzneimittelhersteller bei der Produktion zur Einhaltung der jeweils geltenden Arbeitsschutz- und Umweltstandards verpflichten.