Apothekenhonorar

CSU will Notdienstgebühr sofort regeln Benjamin Rohrer, 04.09.2012 13:59 Uhr

Berlin - 

Die CSU will eine höhere Vergütung der Nacht- und Notdienste zeitnah durchsetzen: „Wir wollen erreichen, dass die Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) um Anpassungen im Bereich der Nacht- und Notdienste ergänzt wird“, sagt Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU). Die Abgeordneten aus Bayern wollen nun sowohl ihre Koalitionspartner als auch das BMWi von ihrer Idee überzeugen. Um die dann fällige Zustimmung der Länder im Bundesrat macht sich Singhammer keine Sorgen.

 

Bayerns Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) hatte in der Stellungnahme zur geplanten Erhöhung des Fixhonorars die pauschale Vergütung von Nacht- und Notdiensten gefordert. „Wir müssen im Bereich der Nacht- und Notdienste etwas tun, um die wirtschaftliche Situation der Landapotheken zu stärken“, so Singhammer. Aus bayerischer Sicht sei es wichtig, eine konsequente Strukturpolitik zu verfolgen. „Die Arzneimittelversorgung in Städten und auf dem Land muss absolut gleichwertig sein“, sagt der CSU-Gesundheitsexperte.

Gemeinsam mit anderen Bundestagsabgeordneten will Singhammer für diese Idee nun Mehrheiten sammeln: „Das einfachste wäre es, die Verordnung zu erweitern“, so der CSU-Gesundheitsexperte. Sollte dies nicht möglich sein, will Singhammer den Vorstoß noch in dieser Legislaturperiode in einem anderen Gesetzgebungsverfahren einbringen: „Dafür kämpfen wir.“

 

 

Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erzeugte Verzögerung im Verordnungsverfahren will Singhammer nutzen: Sowohl in der Arbeitsgruppe Gesundheit der Union als auch in Koalitionsgesprächen mit der FDP will der CSU-Politiker nun sprechen. Auch mit dem BMWi stehe man bereits in Kontakt.

Sollte sich die CSU mit ihrem Vorstoß durchsetzen, würde sich das Verordnungsverfahren weiter verzögern: Eine höhere Vergütung im Bereich der Nacht- und Notdienste würde eine Beteiligung des Bundesrates nach sich ziehen. Dann könnte es mit der Neuberechnung der Festbeträge zum 1. Januar knapp werden.

Einer Abstimmung der Länder sieht Singhammer allerdings positiv entgegen: „Mehrere Bundesländer haben in ihren Stellungnahmen zur Verordnung bereits klar gestellt, dass sie für eine höhere Vergütung der Nacht- und Notdienste sind.“