Medizinalhanf

IMS: 80 Prozent mehr Cannabis in Apotheken Deniz Cicek-Görkem, 26.07.2017 12:20 Uhr

Berlin - 

Seit März können Schwerkranke Cannabis zulasten der Krankenkasse ärztlich verordnet bekommen. Wie hat sich die Gesetzesänderung vom Frühjahr auf das Verschreibungsverhalten der Mediziner ausgewirkt? Das Marktforschungsunternehmen QuintilesIMS stellte einen zweistelligen Zuwachs fest.

Analysiert wurden die Zahlen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). QuintilesIMS untersuchte, ob im Zeitraum März bis Mai mehr Kassenrezepte von Cannabis als Fertig- oder Rezepturarzneimittel ausgestellt wurden. Im März wurden 3600 abgerechnete Rezepte gezählt, im Mai dagegen lag diese Zahl bei etwa 6500. Die Experten stellten fest, dass die Anzahl der Verordnungen zwar um 80 Prozent gestiegen ist. Dennoch könne man nicht von einem „Cannabis-Boom“ sprechen.

Laut QuintilesIMS bekamen 31 der Prozent der Patienten ihr Rezept von einem Neurologen, 23 Prozent von einem Praktiker beziehungsweise Allgemeinmediziner. Auf Internisten gehen 8 Prozent der Verordnungen zurück. An den Rezepten mit Cannabis waren Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit 19 Prozent und Ambulanzen mit 7 Prozent beteiligt. Vier Fünftel der Verordnungen gingen auf diese drei Fachgruppen und zwei Versorgungsstätten zurück. Lediglich ein Fünftel der Rezepte kamen von weiteren Fachärzten.

Patienten können Präparate mit Medizinalhanf zu Lasten der Krankenkasse verordnet bekommen, vorab ist allerdings eine Antragstellung zwingend erforderlich. Über den Antrag entscheidet nach Begutachtung der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Der Eigenanbau von Cannabis ist weiterhin verboten.

Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) wertete kürzlich Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zulasten der Krankenkassen aus. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst. Im gesamten Monat März wurden zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln mit Cannabisblüten rund 3100 Fertigarzneimittel mit natürlichen oder synthetischen Cannabinoiden abgegeben.

Gekoppelt an die Freigabe der medizinische Nutzung von Cannabis ist vorgesehen, dass beim BfArM eine Cannabisagentur eingerichtet wird. Diese soll den Anbau von Hanf zu medizinischen Zwecken in Deutschland steuern und kontrollieren. Dazu startete das BfArM ein EU-weites Ausschreibungsverfahren.

Die Aufträge werden dann an geeignete Unternehmen vergeben. Ziel sei es, die Versorgung künftig mit in Deutschland angebautem Cannabis in pharmazeutischer Qualität sicherzustellen. Die Cannabisagentur gehört zur Abteilung „Besondere Therapierichtungen“.