Cannabis-Verbände warnen vor pauschalen Verboten 13.01.2026 17:00 Uhr
Morgen findet im Gesundheitsausschuss die Anhörung zum geplanten Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) statt. Der Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht vor, die Online-Verschreibung sowie den Versand von medizinischem Cannabis zu verbieten. Fachverbände aus der Ärzteschaft, den Apotheken, der Industrie und Patientenorganisationen warnen vor einem Rückschritt bei Telemedizin und Versandwegen.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärten die Fachverbände, dass sie zwar eine sinnvolle Überarbeitung des Gesetzes unterstützen, diese jedoch Fehlentwicklungen konsequent, verhältnismäßig und evidenzbasiert unterbinden müsse. Dies dürfe jedoch nicht zulasten bewährter Versorgungswege gehen. Andernfalls sei die Versorgungssicherheit der Patient:innen gefährdet.
Versandverbot trifft auch Apotheken
Für die Sicherstellung der Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, wäre ein pauschales Versandverbot für medizinische Cannabisblüten aus Verbändesicht ein enormes Risiko. „Patient:innen mit Mobilitätseinschränkungen, schwerkranke Menschen und Personen in unterversorgten Regionen sind auf eine kontinuierliche und barrierearme Versorgung angewiesen“, erklärte die Geschäftsführerin des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), Dr. Christiane Neubaur.
Diese Versorgung hätten deutsche Vor-Ort-Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis übernommen. „Mit dem Versandhandelsverbot trifft man nicht nur Patient:innen, sondern auch deutsche Apotheken, die sich auf die Versorgung mit Medizinalcannabis spezialisiert haben“, warnt Neubaur.
Auch Daniela Joachim, Vertreterin der Cannabispatient:innen im Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan), warnt vor Engpässen. „Versandverbote für Blüten schaden Tausenden auf genau diese Medikation angewiesenen, chronisch kranken Patient:innen – vor allem im ländlichen Raum.“ Die Verbote würden das Problem nicht lösen, da Freizeitkonsumierende zum Missbrauch einfach auf andere Darreichungsformen ausweichen könnten. Die Politik müsse stattdessen die Ursachen der Fehlentwicklung angehen. „Die offensive und dauerhafte illegale Werbung für Medizinalcannabis an Laien darf sich nicht weiter lohnen!“
Differenzierte Regeln für Videosprechstunden
Beim Einsatz telemedizinischer Angebote sprechen sich die Verbände ebenfalls gegen pauschale Verbote aus. Sie fordern stattdessen differenzierte regulatorische Vorgaben für die Nutzung von Videosprechstunden. „Telemedizinische Videosprechstunden sind heute ein anerkannter Standard der medizinischen Regelversorgung. Seriöse Telemedizin-Plattformen arbeiten unter Einhaltung des deutschen Berufsrechts, mit sicheren Identitäts- und Altersprüfungen sowie ausschließlich mit approbierten Ärzt:innen, die die volle therapeutische Verantwortung tragen“, betont Antonia Menzel, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC). „Ein verpflichtender Arzt-Patienten-Kontakt ist richtig, dieser kann aber auch per Videosprechstunden stattfinden.“
Dr. Franjo Grotenhermen, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), kritisiert zudem die Angaben zum Erfüllungsaufwand: „Der Gesetzentwurf ist nicht ehrlich. Man kann nicht einerseits behaupten, dass Apothekerinnen und Apothekern kein laufender zusätzlicher Erfüllungsaufwand entstehe, während andererseits erwartet wird, dass sie mehr beraten. Auch die Annahme, es würden für Bürgerinnen und Bürger keine erhöhten Kosten und kein erhöhter Erfüllungsaufwand entstehen, ist nicht seriös. Für viele würde es teurer und aufwendiger.“
Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft (BvCW), sieht im Zuge der Diskussion auch den Bedarf an legalen Zugängen zu Genussmittelcannabis. „Die Annahme der Bundesregierung eines Missbrauches von Medizinalcannabis zu Genusszwecken zeigt, dass bislang unzureichende legale Zugangswege für Konsumcannabis bestehen. Die klare Trennung von medizinischer Therapie und Konsum ist von großer Bedeutung. Dafür braucht es niederschwellige Zugänge zu qualitätsgesichertem und kontrolliertem Cannabis. Die Umsetzung bereits geplanter und beantragter Modellprojekte würde hier eine enorme Verbesserung darstellen.“
Der Deutsche Hanfverband (DHV) kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur Verschärfung bei telemedizinischer Verschreibung und zum Versandverbot von Cannabisblüten als „Rückschritt im Hinblick auf die geplante Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Laut Verband gefährden diese Hürden insbesondere die Versorgung mobilitätseingeschränkter Menschen im ländlichen Raum. Zusätzlich sinke die Behandlungsqualität, da spezialisierte Anbieter wegfallen würden. Anstatt den Zugang für Patienten zu erschweren, fordert der DHV eine Entlastung durch einen leichteren Zugang zu Genusscannabis . Dies könne beispielsweise durch weniger Bürokratie für Anbauvereine und den Start kommunaler Modellprojekte gelingen. Gleichzeitig kann so laut Verein einer Stärkung des Schwarzmarktes entgegengewirkt werden.
Apotheken können Abgabe in Modellprojekten übernehmen
Zudem zeigten der erste Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) sowie eine Erhebung des Instituts für Suchtforschung (ISFF) der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule Freiburg, dass sich circa 30 Prozent der Konsumierenden über Apotheken mit Cannabis versorgen würden. „Eine legale Abgabe an Konsumierende innerhalb der wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekte könnte einfach und fachlich fundiert von Apotheken übernommen werden“, ergänzt Dr. Neubaur.
Abschließend betonen die Verbände, dass der bestehende Rechtsrahmen bereits Instrumente zur Verfügung stellt, um Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz, das Berufsrecht sowie das Arzneimittel- und Apothekenrecht zu ahnden. Es mangele derzeit jedoch an einer konsequenten Durchsetzung.