Apothekenbetriebsordnung

BVKA freut sich über Blister-Paragraf Janina Rauers, 06.02.2012 15:13 Uhr

Berlin - 

Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): Eine große Zahl lang gestellter Forderungen sei in den Entwurf aufgenommen wurden, sagt Verbandschef Dr. Klaus Peterseim auf der BVKA-Tagung „Von der Arzneimittelsicherheit zu der Patientensicherheit“.

Unter anderem sehe der Beschluss wesentlich umfangreichere Regelungen zur Heimversorgung vor. Das Medikationsmanagement werde als pharmazeutische Dienstleistung definiert, das Stellen und Verblistern von Arzneimitteln erhalte einen eigenen Paragrafen. Auch die Anforderungen an die Herstellung von Zytostatika und weiteren Parenteralia würden ausführlich geregelt.

Positiv bewertet der BVKA auch, dass die Heimversorgung, das Stellen und Verblistern von Arzneimitteln sowie die Anfertigung von Parenteralia künftig in nicht mit der Apotheke verbundenen Räumen durchgeführt werden darf. „Indem diese Flächen nicht auf die Mindestgröße angerechnet werden können, wird hier zudem eine 'Apotheke light' durch die Hintertür vermieden“, so Peterseim.

Unter Verweis auf das Medikationsmanagement hatte der BVKA im Mai 2011 ein Vergütungsmodell für das Verblistern vorgeschlagen, bislang blieb ein Erfolg aus. Im November hatte der Verband daher einen Gang zurückgeschaltet und zunächst grundsätzliche Rechtssicherheit für verblisternde Apotheken gefordert.