Krankenhausversorgung

BVerwG-Urteil: Apotheker fühlen sich bestätigt Karoline Schumbach, 30.08.2012 18:32 Uhr

Berlin - 

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist deutlich: Künftig sollen sich krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken in räumlicher Nähe zu ihren Kliniken befinden. Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) befürwortet diese Entscheidung. Das sei „ein guter Tag für die deutschen Krankenhauspatienten“, sagte ADKA-Geschäftsführer Klaus Tönne.

 

Mit dem Urteil werde die Intention des Apothekengesetzes bestätigt. Die Arzneimittelversorgung von Klinikpatienten soll laut ADKA ort- und zeitnah mit intensiver Beratung durch den Klinikapotheker erfolgen. Die Richter haben nach Auffassung des Verbands so einen Rückfall in die Versand-Belieferung der 70er Jahre verhindert.

Auch die ABDA beurteilt den Richterspruch positiv: Die Entscheidung sichere und stärke die Qualität der Arzneimittelversorgung in den Krankenhäusern, sagte ein Sprecher.

Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) fühlt sich in seiner Rechts- und Berufsauffassung bestätigt: „Wir sind über das Urteil sehr erfreut. Das persönliche Kümmern um sein Krankenhaus ist wichtig“, sagt Verbandschef Dr. Klaus Peterseim. Dies schließe die Notwendigkeit zur Nähe der Apotheke zum Krankenhaus mit ein.

Das St. Franzikus Hospital bedauert dagegen die Entscheidung des BVerwG. Einem Sprecher zufolge werden durch das Urteil höhere Kosten im Krankenhaus Bremen entstehen. Denn innerhalb der Klinikgruppe könne man günstigere Konditionen aushandeln. Dies gelte auch für andere Krankenhäuser, die nach einem ähnlichen Modell arbeiteten. Die 20 anderen Kliniken, die bereits von der Krankenhausapotheke beliefert werden, seien von dem Urteil allerdings nicht betroffen.