Apothekerverband

BVDA wirbt mit Boykottaufruf APOTHEKE ADHOC, 16.07.2009 19:22 Uhr

Berlin - 

Hauen und Stechen in der deutschen Verbandslandschaft: In einem Fax an alle Apotheken kritisiert der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) den vermeintlichen Boykottaufruf von ABDA und Apothekerverbänden gegen Gehe - und nutzt die Chance, um neue Mitglieder zu werben. Der BVDA wirft seinen „Mitbewerbern“ vor, sehenden Auges in das Boykottverfahren gelaufen zu sein: „ABDA und LAVen beschäftigen eine Heerschar von Juristen - hätte man da nicht erkennen müssen, dass ein Boykottaufruf das Kartellamt aufmerksam macht und hohe Bußgelder drohen?“, so BVDA-Präsident Otto Späth im Rundschreiben.

Der BVDA weist zwar darauf hin, dass die Bescheide des Kartellamts noch nicht rechtskräftig seien. Trotzdem wirft der Frankfurter Verband der ABDA vor, die eigenen Mitglieder bluten zu lassen: Über die Kammerbeiträge müssten die Bußgelder selbst von den Apothekern mitfinanziert werden, die nicht Mitglied in einem Apothekerverband seien.

Am Sachverhalt selbst hat man beim BVDA jedoch keine Zweifel: „Es ist definitiv so, dass die LAVen unverhohlen aufgerufen haben: Verlasst Gehe!“, erklärte BVDA-Geschäftsführerin Helga Fritsch gegenüber APOTHEKE ADHOC auf Nachfrage.

Der BVDA wirft der ABDA außerdem vor, in Sachen Pick up-Stellen ungeschickt verhandelt zu haben. Wegen Zugeständnissen der ABDA in den Verhandlungen im Zuge der AMG-Novelle sei am Ende gar nichts herausgekommen: „Ein Sachkundenachweis für Drogeriemarktmitarbeiter - darüber darf man nicht einmal diskutieren“, so Fritsch. „Mit dem BVDA ist über Pick up nicht zu reden.“ Aus Sicht des BVDA sollten Apotheker dieses Geschäft selbst in die Hand nehmen: „Wir hätten eingebracht, Pick up-Stellen über Apotheken zu regeln“, so Fritsch.

„Es ist leicht mit dem Finger auf andere zu zeigen und selbst nichts zu unternehmen“, kontert man bei der ABDA. Zugeständnisse in Sachen Pick up habe die ABDA ebenso wenig gemacht wie zu einem Boykott von Gehe aufgerufen. „Es gibt weder eine Klage, noch ein Urteil. Wir wehren uns gegen jede Form der Vorverurteilung“, sagte ein ABDA-Sprecher. Es sei erstaunlich, dass der BVDA nicht die Interessen der Apotheker, sondern die des Kartellamtes vertrete.