Bundesverfassungsgericht

Betreuungsgeld ist verfassungswidrig APOTHEKE ADHOC, 21.07.2015 12:07 Uhr

Berlin - 

Das Betreuungsgeld verstößt laut dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte den Zuschuss für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, nicht einführen dürfen. Die Karlsruher Richter entschieden heute einstimmig, dass das von der CSU durchgesetzte Betreuungsgeld verfassungswidrig ist.

Seit zwei Jahren erhalten Eltern, die ihre Kleinen nicht in eine Kita geben, 150 Euro Betreuungsgeld pro Monat. Für bundesweit etwas mehr als 455.000 Kinder wird der Zuschuss aktuell bezahlt, am häufigsten in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass der Zuschuss zu 94 Prozent an Frauen ausgezahlt wurde. Der Anteil lag in jedem Bundesland über 90 Prozent, in Bayern sogar bei knapp 97 Prozent.

Doch damit dürfte in den meisten Bundesländern nach dem Urteil des BVerfG Schluss sein. Denn laut dem Urteil aus Karlsruhe liegt die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass es die Leistung im Freistaat weiterhin geben soll, falls die Verfassungsrichter so entscheiden würden.

Vor allem in den SPD-geführten Bundesländern wird das Betreuungsgeld aber verschwinden – die Sozialdemokraten waren von Anfang an gegen das CSU-Projekt. Der Zuschuss wurde als „Herdprämie“ verspottet, weil er Mütter nach einer Schwangerschaft von der Rückkehr in die Berufstätigkeit abhalte. Zudem könnten Kinder aus ärmeren Migranten-Familien benachteiligt werden, so die Befürchtung der Kritiker. Wegen des Betreuungsgelds würden sie nicht in die Kita gehen und deshalb langsamer Deutsch lernen, so das Argument.

Der SPD-Vorstand begrüßte die Entscheidung des BVerfG: Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, erklärte: „Das von schwarz-gelb eingeführte Betreuungsgeld schafft Fehlanreize. Es zementiert das Ein-Ernährer-Modell und verhindert eine partnerschaftliche Teilung von Familie und Beruf. Studien zeigen uns aber, dass sich viele Eltern mit Kindern genau diese Aufteilung wünschen. Deshalb ist es nur gut, dass das Verfassungsgericht diesem gleichstellungspolitischen Unsinn ein Ende bereitet hat.“

Die SPD will die freiwerdenden Mittel daher auf Bundesebene anders nutzen und in den Kita-Ausbau stecken. Auch die Qualität der frühkindlichen Betreuung soll verbessert werden. „Zudem brauchen wir mehr Ganztagsgrundschulen und eine bessere Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder“, so Ferner.

Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ist überzeugt: „Das Bundesverfassungsgericht hat die richtigen Weichen gestellt.“ Mit der Entscheidung, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeldgesetz fehle und das Gesetz damit nichtig sei, habe der erste Senat des Gerichtes zurecht eine bildungspolitisch völlig verfehlte Maßnahme beendet.

Unionfraktionsvize Nadine Schön bedauert die Entscheidung des BverfG: „Das Urteil nimmt Familien, die ihre kleinen Kinder nicht in einer staatlich subventionierten Kita betreuen lassen, eine wichtige familienpolitische Unterstützungsleistung.“ Viele Eltern seien dringend auf die 150 Euro im Monat angewiesen.

Schön betont, dass das Gericht seine Entscheidung mit der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet habe. „Es hat insbesondere keine Wertung über die Frage vorgenommen, ob es richtig ist, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder ausschließlich zu Hause betreuen, dafür eine staatlich finanzierte Anerkennung erhalten. Diesen Lebensentwurf akzeptiert und respektiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion genauso wie die Entscheidung von Eltern, ihr Kind in einer Kita betreuen zu lassen.“

Aus den CDU-geführten Bundesländern gab es zudem die Forderung, dass der Bund die freiwerdenden Mittel an die Länder ausschütten sollte. Damit könnten diese Landesbetreuungsgelder anbieten.