Selbstverwaltung

Bundestag soll G-BA besetzen Benjamin Rohrer, 09.06.2011 08:51 Uhr

Berlin - 

Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind für Leistungserbringer im Gesundheitswesen von größter Bedeutung. Insbesondere die Pharmaindustrie hatte immer wieder moniert, dass es dem Entscheidungsgremium an demokratischer Legitimation fehle. Künftig will die Koalition die unparteiischen Mitglieder vom Parlament ernennen lassen: „Die Strukturen des G-BA werden weiterentwickelt mit dem Ziel, Legitimation und Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen sowie die erforderliche Transparenz und die Beteiligungsmöglichkeiten weiter zu erhöhen“, heißt es im ersten Arbeitsentwurf des Versorgungsgesetzes.

Im G-BA kommen Vertreter der Leistungserbringer (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) und GKV-Spitzenverband zusammen, um über wichtige Fragen - wie etwa die Erstattung von Arzneimitteln - zu entscheiden. Das Plenum, das die Richtlinien beschließt, setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen: Jeweils fünf Vertreter von den Krankenkassen und Leistungserbringern treffen auf drei unparteiische Mitglieder. Derzeit werden die Unparteiischen von Kassen und Leistungserbringern ernannt - falls diese sich nicht einigen, kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einer Entscheidung eingreifen.

Der Entwurf sieht zwei neue Modelle vor: Im ersten Fall schlägt der Gesundheitsausschuss des Bundestages dem BMG die drei unparteiischen Mitglieder, darunter den Vorsitzenden, sowie deren Stellvertreter vor. Das BMG leitet den Vorschlag an den G-BA weiter. Falls dieser den Vorschlägen nicht folgt, kann das BMG die drei Unparteiischen berufen.

Als Alternative könnten sich wie bisher die im Plenum beteiligten Organisationen spätestens fünf Monate vor Ablauf der Amtszeit der Unparteiischen auf neue Kandidaten einigen. Der Vorschlag der Selbstverwaltung wird dann über das BMG dem Gesundheitsausschuss übermittelt, der die Berufung innerhalb von zwei Monaten bestätigen muss.

Kritik an den Plänen gibt es aus dem Gesundheitsausschuss selbst: Eine Benennung der Unparteiischen durch den Gesundheitsausschuss stelle die Institution der gemeinsamen Selbstverwaltung in Frage, sagte der derzeitige unparteiische Vorsitzende, Dr. Rainer Hess. Denn die Ernennung durch die Politik wäre eine „Entscheidung im Rahmen der unmittelbaren staatlichen Hoheit und schon von daher ein Systembruch“, so Hess in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

Ohnehin werde die Entscheidungskraft des unparteiischen Vorsitzenden überschätzt: Laut Hess hat es in den 657 seit 2008 gefassten Beschlüssen nur fünf Entscheidungen gegeben, bei denen der Vorsitzende als Letzter das Wort hatte. Mehr als 91 Prozent der Beschlüsse seien einstimmig gewesen.