Kassenabschlag auf 2,07 Euro

Bundesrat winkt Spargesetz durch 10.07.2026 15:00 Uhr

Berlin - 

Der Bundesrat hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) nicht in den Vermittlungsausschuss geschickt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat daher das umstrittene Vorhaben durchgebracht.

 

Zuvor hatte der Bundestag das BStabG in 2./3. Lesung verabschiedet. Mehrere Länder, insbesondere unter SPD-Führung, hatten den Vermittlungsausschuss anrufen wollen. Das fand keine Mehrheit.

Warken war am Vormittag extra aus dem Parlament in die Länderkammer gekommen, um für die Zustimmung zu werben. Man sei sich bewusst, dass die Zustimmung Überwindung koste. Das Gesetz enthalte teils schmerzhafte Maßnahmen, aber die Lasten seien breit verteilt. „Wir wollen die Finanzierung der GKV, die in Schieflage ist, wiederherstellen.“

Die Wirkung des Gesetzes werde verzerrt dargestellt. „Wir können das Geld der Versicherten nicht ausgeben, wenn die Versorgung nicht besser wird“, stellt Warken klar. Zudem sei das Gesetz keine Kürzung, sondern eine Anstiegsbegrenzung.

Wichtig sei vor allem die Deckelung der Honorare, sonst würden die Ausgaben weiter stärker als die Einnahmen wachsen. „Niemand kann weiter steigende Beiträge wollen.“ Ohne Reform werde der Zusatzbeitrag zum Jahresende um 1 Prozentpunkt steigen, was jeder unmittelbar spüren werde. Man habe sich auch darauf verständigt, die Belastungen für die Krankenhäuser zu reduzieren – Warken verwies auf die Beratungen zum Bürokratieabbau. Man sei auch bereit, den Kliniken noch einmal finanziell unter die Arme zu greifen; eine entsprechende Protokollerklärung habe man als Bundesregierung bereits vorbereitet. Dies gelte auch für den Arzneimittelbereich. „Wir wollen attraktive Rahmenbedingungen und nehmen die globalen Herausforderungen für die Branche sehr ernst.“

Damit soll auch der Kassenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro steigen.