Krankenhausfinanzierung

Bundesrat: Krankenhausreform kommt dpa, 27.11.2015 14:37 Uhr

Sanktion für schlechte Leistung: Mit Hilfe der vom Bundesrat beschlossenen Krankenhausreform sollen in den Kliniken Überkapazitäten abgebaut werden, ohne das dadurch die medizinische Versorgung in der Fläche gefährdert wird. Foto: DAK/Scholz
Berlin - 

Der Bundesrat hat die umstrittene Krankenhausstrukturreform von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) passieren lassen. Das Gesetz, dem Anfang des Monats bereits der Bundestag zugestimmt hatte, sieht vor, dass es künftig für besonders gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung Zuschläge geben soll. Schlechte Leistungen werden mit Abschlägen geahndet. Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden.

Auf diesem Wege sollen Überkapazitäten bei den rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland abgebaut werden, ohne jedoch die Versorgung in der Fläche zu beeinträchtigen. Zudem sollen wieder mehr Pflegekräfte in den Krankenhäusern beschäftigt werden und die Patienten direkt am Bett betreuen.

Die Krankenkassen kritisieren das Gesetz unter anderem deswegen, weil es die Länder nicht in ausreichendem Maße zwinge, ihren Investitionsverpflichtungen in den Häusern nachzukommen. Investitionen würden häufig mit Betriebskosten quersubventioniert, für die die Krankenkassen mit Beitragsgeldern aufkommen müssten.