Bürokratieabbau: Preis lobt Apothekenreform 08.07.2026 12:19 Uhr
Auch das Thema Bürokratieabbau im Gesundheitswesen steht im Koalitionsvertrag. Gestern traf sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Vertreterinnen und Vertreter von zehn zentralen Verbänden und Institutionen, um Maßnahmen zu erörtern. Das Treffen war ein Auftakt, um ab nun fortlaufend verzichtbare Pflichten zu streichen, ohne die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gefährden.
„Seit vielen Jahren wurde immer wieder in Aussicht gestellt, mehr Freiräume durch den Abbau von unnötiger und verzichtbarer Bürokratie zu schaffen. Wir belassen es nicht bei solchen Absichtserklärungen und haben bereits in den jüngsten Gesetzesvorhaben den Ansatz verfolgt, immer auch konkrete Maßnahmen zur Entlastung von Bürokratie aufzugreifen“, so Warken. „Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen und damit vor allem die konkreten Anregungen derjenigen aufgreifen, die täglich von überbordenden Dokumentationspflichten betroffen sind.“
Als Beispiele für bereits umgesetzte Vorhaben nannte Warken neben dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) auch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG): Mit der im Juli in Kraft getreteten Reform stärke man die Attraktivität des Apothekerberufs und gewährleiste die Apothekenversorgung in der Fläche. Wichtige Maßnahmen seien etwa der Ausschluss von Regressen bei formalen Gründen (Nullretaxation), ein flexiblerer Personaleisatz in der Apotheke oder vereinfachte Dokumentationspflichten.
Preis sieht weiteren Bedarf
Für die Apothekerschaft nahmen Abda-Präsident Thomas Preis und Michael Jung, Bereichsleiter Recht, an dem Termin teil. Preis schilderte die Auswirkungen bürokratischer Vorgaben auf den Apothekenalltag: „Jeder Dokumentations- und Verwaltungsaufwand muss einen Mehrwert für die Patientensicherheit oder die Versorgungsqualität schaffen. Wo dieser Mehrwert fehlt, kann der Aufwand entfallen.“ Auch er verwies Preis auf die jüngst verabschiedete Apothekenreform: Diese zeige, dass Entlastungen möglich seien, wenn der Gesetzgeber handele – etwa durch erweiterte Austauschmöglichkeiten bei Lieferengpässen oder Verbesserungen beim Umgang mit Retaxationsrisiken.
Preis sieht jedoch weiteren Bedarf beim Bürokratieabbau in der Apotheke. Als Beispiele nannte er die Chargendokumentation bei Arzneimittelabgaben, inzwischen entbehrliche pandemiebedingte Sonderdokumentationen bei Impfungen sowie eine breitere Einführung von Bagatellgrenzen in Genehmigungs- und Retaxationsverfahren. „Für einen erfolgreichen Bürokratieabbau benötigen wir das Prinzip ‚einmal erfassen statt mehrfach dokumentieren‘ als Leitbild, Mut zur Entbürokratisierung in den Verträgen der Selbstverwaltung und politische Unterstützung bei der konsequenten Überprüfung bestehender Pflichten“, sagte Preis. Die Apothekerschaft sei bereit, ihren Beitrag zu leisten. Entscheidend sei jedoch, Prozesse grundsätzlich zu vereinfachen, statt sie lediglich zu digitalisieren.
Weitere Maßnahmen geplant
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will den Abbau von Bürokratie weiterhin als einen Schwerpunkt verfolgen, um alle Bereiche des Gesundheitswesens von unnötigen und verzichtbaren Pflichten für Nachweise, Meldungen und Dokumentation sowie Verwaltungsverfahren, den Voraussetzungen der Leistungsgewährung und der Abrechnung zu entlasten. Das Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz werde wirksame Maßnahmen für den Abbau überflüssiger Bürokratie enthalten und der Umsetzung der Ergebnisse des Spitzengesprächs Bürokratieabbau dienen.
Als weitere Schwerpunkte wurden beim Spitzengespräch diverse Punkte in verschiedenen Bereich herausgearbeitet:
- Pflegepersonaldaten und Personalbemessung im Krankenhaus
- Datenaustausch zwischen Kassen, Behörden und Leistungserbringern
- „Pflege-Cockpit“
- Elektronische Überweisung und Terminvermittlung
- Elektronisches BtM-Rezept und Streichung der Druckpflicht Betäubungsmittelbestand
- Anbindung von Terminservicestellen an die Terminverwaltung in den Arztpraxen
- Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie
- Befreiung von Zuzahlungen/Chroniker-Regelung
- Digitales Handzeichen im Gesundheitswesen
- Prüfung des Verzichts auf den Digital-Beirat der Gematik
- Digitalisierung von Gutachterverfahren
- Streichung der Verpflichtung zur Integration einer Verordnungssoftwareschnittstelle in IT-Systeme
- Vermeidung von Doppelprüfungen für bestimmte Leistungserbringergruppen bei der IT-Sicherheit
- Aufhebung einer Berichtspflicht für Hersteller von IT-Systemen an das Kompetenzzentrum Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG)
- Vereinfachung von Qualitätssicherung-Nachweispflichten, Anbindung der Qualitätssicherung an Telematik-Infrastruktur
- Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung
- Abschaffung Nullretaxation bei reinen Formfehlern im Heilmittelbereich
- Genehmigungsfreiheit für die Versorgung mit niedrigpreisigen Hilfsmittel bis zu 200 Euro
- Vereinfachungen bei der Umsetzung der Dokumentationsanforderungen der MPBetreibV für Zahnarztpraxen
- Vereinfachungen beim Implantateregister