Bürgergeld: CSU fordert Kostenübernahme durch Bund 17.04.2026 08:09 Uhr
In der schwarz-roten Koalition gibt es weiter Kritik an den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die CSU beharrt darauf, die Kassenbeiträge von Bürgergeldempfängern zumindest teilweise aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.
„Es gibt richtige Ansätze in dem Paket von Gesundheitsministerin Warken, etwa dass die Ausgaben nicht stärker steigen sollen als die Einnahmen und dass jeder seinen Beitrag leisten muss“, sagte der bayerische CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek dem „Stern“. „Doch ist das alles gut gemeint, aber nicht tragfähig, wenn der Einstieg in die versicherungsfremden Leistungen nicht gelingt.“
Der Bund müsse die Beiträge für die Bezieher von Grundsicherung bezahlen, das dürfe nicht die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, so Holetschek. „Mindestens der Einstieg in eine stärkere Übernahme der Kosten muss zwingend Teil dieses Pakets werden.“ Das gelte dann auch bei der Pflege. „Die Reform muss auch in diesem Sinne gerecht sein. Sonst wird sie keine Akzeptanz finden.“
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) lehnt es ab, die Beiträge der Bürgergeldempfänger voll aus dem Bundesetat zu finanzieren. Seinen Angaben zufolge würde das den Bundeshaushalt um 12 Milliarden Euro belasten. Auch Warken hat bereits deutlich gemacht, dass der Koalition im Moment haushaltstechnisch die Hände gebunden seien. Sie hat Kernpunkte eines Sparpakets vorgelegt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen um 20 Milliarden Euro entlasten soll.
„Politische Irreführung“
Auch die Opposition kritisiert die Pläne heftig: „Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Paradebeispiel politischer Irreführung“, so der Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar. „Schon ein kurzer Blick in den Referentenentwurf zeigt: Für bislang kostenfrei mitversicherte Ehepartner:innen wird nichts stabilisiert. Es bedeutet eine direkte Beitragserhöhung von 3,5 Prozent.“
Gleichzeitig betreibe die Regierung „Schönrechnerei“ und behaupte damit, die Lasten würden halbwegs gleichmäßig verteilt. „Das Gegenteil ist der Fall: Während die Regierung in aller Dreistigkeit Leistungskürzungen und finanzielle Mehrbelastungen für Patient:innen unter Minderausgaben der Versicherungen listet, müssen Versicherte und Patient:innen nach Einführung aller Maßnahmen jährlich faktisch 7,9 Milliarden Euro mehr zahlen“, kritisiert Gürpinar. Auf die Arbeitgeber würden dagegen lediglich 3 Milliarden Euro an Mehrkosten zukommen. Parallel würden bei den Leistungserbringern Einsparungen bis zu 30,9 Milliarden Euro durchgesetzt – mit absehbaren Folgen für die Versorgungsqualität.
Auch die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro geht dem Linken-Politiker nicht weit genug: „Wenn die Regierung verstanden hat, dass auch die Besserverdienenden einen Beitrag leisten können, dann muss sie diese konsequent einbeziehen“, betont Gürpinar.
Umverteilung von unten nach oben
Das vorliegende Gesetz mache unmissverständlich klar, für wen die Bundesregierung Politik betreibe: „Das ist keine Reform, sondern organisierte Umverteilung von unten nach oben. Für die Mehrheit bedeutet dieses Gesetz vor allem eines: mehr zahlen, länger warten, schlechter behandelt werden“, fasst Gürpinar zusammen.
Was es brauche, sei ein System, das die Lasten endlich gerecht verteile: „Wer viel hat, zahlt viel, wer wenig hat, zahlt wenig und wer nichts hat, zahlt nichts.“
Grüne sehen Versicherte und Betriebe belastet
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hält Warkens Pläne für unausgewogen. „Der Referentenentwurf zeigt vor allem eines: Die Bundesregierung hat sich entschieden, die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung nicht strukturell zu lösen, sondern sie innerhalb des Systems zulasten von Beschäftigten und Betrieben umzuverteilen“, sagte er dem Nachrichtenportal t-online.
Dahmen bemängelte auch fehlende Prävention: „Wer wirksame Prävention durch höhere Abgaben auf Tabak, Alkohol und Zucker ausspart, gleichzeitig aber beim Kinderkrankengeld und bei Familienleistungen kürzt, Zuzahlungen erhöht und die Beitragsbemessungsgrenze anhebt, nimmt einseitig Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht.“