Versandhandel

BMG will Pick-up regeln Alexander Müller, 07.02.2009 18:04 Uhr

Berlin - 

Der Versandhandel mit Arzneimitteln und Pick-up-Stellen beschäftigen Bundestag und Bundesrat seit Monaten. Hinter den Kulissen wurde zwischen den Regierungsparteien und in den Fraktionen von SPD und CDU/CSU sowie im Bundesgesundheitsministerium (BMG) heftig über das Thema diskutiert - zuletzt auch in Gesprächen mit der ABDA. Grundsätzlich hält das BMG am Versandhandel fest, immerhin hatte Ressortchefin Ulla Schmidt (SPD) 2004 Versandapotheken zugelassen. Doch auch im Ministerium sieht man in puncto Pick-up jetzt offenbar Handlungsbedarf.

Ein generelles Verbot lehnt das BMG kategorisch ab, aber zumindest das Sammeln von Rezepten könnte Drogeriemärkten künftig verboten werden. Eine Liste von Maßnahmen für den Betrieb von Pick-up-Stellen könnten noch in den Kabinettsentwurf zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes aufgenommen werden.

Die ABDA hatte sich bislang dagegen gewehrt, Pick-up-Stellen in irgendeiner Weise anzuerkennen. Mit gesetzlichen Auflagen, so die Befürchtung, würden die Grenzen zwischen Apotheken und Drogeriemärkten verwischen: In der politischen Diskussion war dem Vernehmen nach sogar die verpflichtende Übergabe der Medikamente durch pharmazeutisches Personal platziert worden. Folglich wären solche „Light-Apotheken“ in Drogeriemärkten durch die Hintertür bereits die Steilvorlage für einen Plan B beispielsweise von Handelskonzernen, sollte der Europäische Gerichtshof das Fremdbesitzverbot von Apotheken bestätigen.

Das BMG hat nun eigene Vorschläge entwickelt und der ABDA zuletzt dem Vernehmen nach die Pistole auf die Brust gesetzt: Sollten die Apotheker den geplanten Auflagen für Pick-up-Stellen nicht zustimmen, bleibe alles beim alten. Oder mit anderen Worten: vollkommen unreguliert. Alternativ dazu könnte die Große Koalition auch nach Gutdünken regulieren - ohne das Zutun der Apothekerschaft. Nach dem Ultimatum aus dem BMG verzichtete die ABDA zähneknirschend auf ein radikales Verbot und stimmte einer gesetzlichen Regelung der Pick-up-Stellen zu. Allerdings betonte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf, dass man an der grundsätzlichen Einschätzung zum Versandhandel festhalte.

Neben dem Rezeptsammelverbot in Gewerbebetrieben sind demnach Vorschriften für die Lagerung und Aushändigung der Arzneimittel sowie eine Rücksendeverpflichtung und kostenlose telefonische Beratung durch pharmazeutisches Personal vorgesehen. Zudem sollen die Abholstellen künftig von den Aufsichtsbehörden überwacht werden. Weil für die Kontrolle die Bundesländer zuständig wären, müsste der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Was das BMG mit den Auflagen für Pick-up-Stellen bezweckt ist offen, und es bleibt mit Spannung zu erwarten, was am Ende dabei herauskommt.