Umstrittenes Gesundheitsportal

BMG vs. W&B: Urteil im September APOTHEKE ADHOC, 22.06.2022 17:38 Uhr

Das BMG informiert auf seinem eigenen Portal über Gesundheitsthemen, große Verlage rebellieren. Screenshot: gesund.bund.de
Berlin - 

Vor dem Landgericht Bonn wurde heute die Klage des Wort & Bild Verlags gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verhandelt. Sein Urteil will das Gericht am 28. September verkünden. Der Verlag der Apotheken Umschau regt an, ein Gesetz zur Legitimation des umstrittenen „Nationalen Gesundheitsportal“ vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Das Portal des BMG unter www.gesund.bund.de informiert über verschiedene Krankheiten und Prävention, aber auch über gesundheitspolitische Entwicklungen. Aus Sicht des W&B und verschiedener Verbände der Verlagsbranche ist das ein klarer Angriff auf die Pressefreiheit. Denn ein staatliches Angebot habe in diesem Wettbewerb nichts verloren.

„Die Trennung von Staat und Presse ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Ein staatlich finanziertes Presseangebot wie das von gesund.bund.de beeinträchtigt unserer Meinung nach professionellen Qualitätsjournalismus und damit die Pressefreiheit und Meinungspluralität“, so eine Sprecherin des Verlags.

W&B hatte im Februar 2021 Klage eingereicht. Das BMG könne sein „Gesundheitsportal“ als „Sprachrohr zur Durchsetzung der gesundheitspolitischen Linie“ der Regierung nutzen, fürchtet der Verlag. Und die nachträgliche Legitimation des Angebots im Sozialgesetzbuch (SGB V) sei zudem verfassungswidrig.

Der Burda-Verlag hat bereits erfolgreich gegen die privilegierte Listung von gesund.bund.de bei Google geklagt. Die Kooperation wurde vom Landgericht München I für unzulässig erklärt.