Mögliche Reform des Apothekenhonorars

BMG: Strukturreform auf der Ausgabenseite Alexander Müller, 13.10.2022 12:34 Uhr

BMG-Staatssekretärin Sabine Dittmar hat angekündigt, dass sich das Ressort von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Strukturreform im Gesundheitswesen auf die Ausgabenseite fokussieren will. Foto: BMG/Thomas Ecke
Berlin - 

Nach dem Spargesetz soll eine Strukturreform im Gesundheitswesen folgen. Doch die Regierung hält sich mit konkreten Aussagen hierzu bislang bedeckt. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger hatte im Bundesgesundheitsministerium nachgehakt, wurde von der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar aber nur auf den geplanten Stichtag im Frühjahr verwiesen.

Die Regierung geht davon aus, dass die Krankenkassen in diesem Jahr bei ihrem derzeitigen Zusatzbeitragssatz von durchschnittlich 1,36 Prozent bleiben werden, der sich im weiteren Jahresverlauf voraussichtlich nicht mehr verändert. Im Frühjahr war die Regierung für das Jahr 2023 von einem Anstieg um einen Prozentpunkt ausgegangen, um weitere 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte ab 2024. Das war aber noch ohne die Maßnahmen aus dem GKV-FinStG geschätzt.

Für eine aktualisierte Einschätzung müsse man die Ergebnisse des Schätzerkreises abwarten, ebenso für die Konkretisierung des Finanzbedarfs. Das beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelte Gremium wird bis zum 15. Oktober seine Schätzung für die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds vorlegen.

Fast gänzlich unbeantwortet bleiben die Fragen zu den strukturellen Maßnahmen, der Dynamisierung des Bundeszuschusses oder der Zukunft des Bundesdarlehens. Dittmar verweist in der zusammengefassten Antwort auf den Zeitplan des GKV-FinStG. Demnach wird das BMG bis zum 31. Mai 2023 eine „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ vorlegen. Die Ankündigung klingt allerdings erneut nach Spargesetz, da „insbesondere auch die Ausgabenseite der GKV betrachtet werden soll“. Diese Empfehlungen blieben abzuwarten.

„Kurzfristig wirkende Flickschusterei”

Pilsinger ist mit dieser Antwort nicht zufrieden: „Die Bundesregierung weiß selbst, dass sie mit dem Gesetz nur kurzfristig wirkende Flickschusterei betreibt. Lauterbach spielt auf Zeit und hofft, bis Ende Mai 2023 ‚Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung‘ der GKV entwickeln zu können. Den Akteuren im Gesundheitswesen läuft aber die Zeit davon. So lange kann die Realität nicht warten.“

Vor allem mit Blick auf die nächsten Schritte hätte sich der CSU-Abgeordnete konkretere Schritte gewünscht: „Die Ampel hat keinerlei Visionen für ein zukunftsfestes Gesundheitssystem. Wer keine Visionen hat, kann die Zukunft auch nicht gestalten.“

Projekte aus Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien unter anderem eine Reform des Apothekenhonorars angekündigt: „Wir novellieren das ‚Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken‘, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen.“ Heißt: Apotheken sollen nicht einfach mehr Geld bekommen; vielmehr soll Honorar umverteilt werden, damit große Apotheken nicht vom Packungshonorar profitieren. Die beiden Staatssektretäre Sabine Dittmar und Dr. Edgar Franke hatten sich bereits in der Vergangenheit für Alternativen zzum bestehenden System stark gemacht.

Zwei weitere Punkte, die die Apotheken betreffen:

„Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung.“
Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl hatten die Grünen signalisiert, dass sie auf dem Land flexiblere Formen zulassen wollen, etwa in Gestalt eines gelockerten Mehrbesitzes oder der Zusammenarbeit mehrerer Apotheken.

„Wir entwickeln den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und schaffen eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung.“
Als Sicherstellungsfonds könnte der NNF besonders Apotheken in ländlichen Gebieten fördern, aber auch weitere Dienstleistungen vergüten.

Außerdem wurden Bürokratieabbau, eine Reduzierung der Mehrwerststeuer auf Arzneimittel, die Freigabe von Cannabis sowie die Verzahnung der verschiedenen Sektoren angekündigt.