Folge des GKV-FinStG

BMG: Spargesetz stabilisiert GKV-Finanzen Laura Schulz, 11.01.2024 15:11 Uhr

Ein nun noch einmal aktualisiertes Papier aus Mai 2023 zeigt Einsparpotenziale der Kassen. Unter anderem beim Thema Homöopathie und verteilt auf die Schultern der Leistungserbringer. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein Empfehlungspapier an andere Ministerien verschickt, das zeigen soll, wo bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespart werden kann. Darin heißt es, dass unter anderem die Apotheken zur Besserung der finanziellen Lage der Kassen beitragen würden.

Im Abschnitt zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) heißt es im Papier mit dem Titel „Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 220 Absatz 4 SGB V“, dass mit dem GKV-FinStG Maßnahmen ergriffen wurden, „mit denen die Belastungen auf verschiedene Schultern verteilt werden“.

Mit dem GKV-FinStG seien „Effizienzreserven insbesondere im Arzneimittelbereich, aber auch bei anderen Leistungserbringern gehoben, die die gesetzliche Krankenversicherung jedes Jahr in einem Umfang von circa 2,5 Milliarden Euro entlasten“. Und außerdem: „Pharmazeutische Industrie und Leistungserbringer leisten damit einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.“ Zudem sei das GKV-FinStG „das erste echte Kostendämpfungsgesetz seit über einer Dekade, mit dem Leistungserbringern erhebliche Einsparleistungen abverlangt wurden“.

Bezüglich der Kostenübernahme für homöopathische Verschreibungen schreibt das BMG: „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden. Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“