Schweinegrippe-Impfung

BMG: Kassen müssen zahlen dpa/ APOTHEKE ADHOC, 28.07.2009 15:32 Uhr

Berlin - 

Im Streit um die geplante Massenimpfung gegen die Schweinegrippe hat der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Dr. Klaus Theo Schröder klargestellt, dass die Krankenkassen laut Sozialgesetzbuch in der Pflicht stehen, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Eine entsprechende Verordnung soll noch im August beschlossen werden.

Anders als zur Zeit von dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) angekündigt, werden laut Schröder Zusatzbeiträge für die Versicherten nicht anfallen. Schröder sagte, dass sich der Überschuss der Kassen derzeit auf eine Milliarde Euro beläuft. Bei der vorliegenden Haushaltslage und dem derzeitigen Beitragssatz sehe er keine Problematik bezüglich der Finanzierung.

Für die bestellten 50 Millionen Impfdosen werden sich die Kosten voraussichtlich auf 750 Millionen Euro belaufen. Auf die GKV entfallen davon voraussichtlich zwischen 500 und 550 Millionen Euro. Der Rest werde von den Privaten Krankenversicherungen (PKV) getragen, erklärte Schröder.

Das BMG warnte, ohne Impfung wären die Kosten für die Kassen am Ende höher. Schröder geht davon aus, dass die Behandlungskosten im Krankheitsfall um den Faktor 50 höher liegen als die kalkulierten Impfkosten pro Person.

Die Kassen haben unterdessen die Bundesländer aufgefordert, einen Teil der Millionenkosten zu zahlen. „Wir erwarten, dass sich die Länder ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung stellen, die auf Basis der Pandemiepläne eindeutig zuzuordnen ist“, sagte die Vorsitzende des Vorstands des GKV- Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer. Die Kosten seien nicht im Gesundheitsfonds vorgesehen, erläuterte Pfeiffer.