Wettbewerbskontrolle

BMG: Kartellrecht für Kassen APOTHEKE ADHOC/dpa, 08.03.2012 11:52 Uhr

Berlin - 

Krankenkassen sollen künftig stärker als bisher unter das Wettbewerbsrecht fallen und vom Bundeskartellamt beaufsichtigt werden. Dies sieht einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor.

 

Laut FAZ reagiert die Bundesregierung mit dem Plan auf einen Beschluss des Landessozialgerichts Darmstadt (LSG): Anfang 2010 hatten acht Kassen öffentlich Zusatzbeiträge angekündigt, darunter die DAK, die AOK Schleswig-Holstein und die KKH Allianz. Das Kartellamt sah darin eine illegale Preisabsprache und verlangte Auskünfte. Die Kassen beharrten auf ihrem Recht der Selbstverwaltung und klagten dagegen.

Das Kartellamt sieht die Kassen als normale Unternehmen, die sich dem Wettbewerbsrecht unterwerfen müssen. Doch aus Sicht des LSG ist das Kartellrecht nach geltender Rechtslage auf Krankenkassen nicht anwendbar; zuständig für die staatliche Aussicht sei nur das Bundesversicherungsamt (BVA), urteilten die Richter.

Mit dem Gesetzentwurf schlägt das BMG daher eine andere Richtung ein: Das Kartellamt soll Zuständigkeit für die Krankenkassen bekommen. Demnach sollen die Wettbewerbshüter nicht nur darauf achten, dass die Kassen ihre Marktmacht – etwa bei Rabattverträgen – gegenüber den Pharmaherstellern nicht missbräuchlich anwenden, sondern auch Kassenfusionen prüfen. Zudem sollen die Wettbewerbshüter einschreiten, wenn sich Krankenkassen etwa bei der Höhe von Zusatzbeiträgen untereinander abstimmen.

Eine Aufsichtsbefugnis über die Krankenkassen ist schon seit Jahren ein Wunsch des Kartellamtes. Präsident Andreas Mundt wertete den Entwurf als wichtigen Schritt, um die Rechtssicherheit wieder herzustellen: „Hier wird eine Regelungslücke geschlossen, die sich durch die Rechtsprechung der Sozialgerichte aufgetan hatte.“