Kassenabschlag

BMG interveniert im Schiedsverfahren Alexander Müller, 07.12.2009 15:39 Uhr

Berlin - 

Noch ist nichts entschieden, doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schaltet sich erneut in das Schiedsverfahren zum Kassenabschlag ein: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC wandte sich das Ministerium in der vergangenen Woche in einem Brief an die Schiedsstelle. Darin hinterfragt das BMG zwar nicht die Absenkung des Rabatts, zumindest aber die angekündigte Berechnungsgrundlage.

Am vergangenen Dienstag hatten die Vorsitzenden Dr. Rainer Daubenbüchel, Professor Dr. Ingwer Ebsen und Professor Dr. Christian Starck die beteiligten Parteien über die Kriterien informiert, nach denen sie ihren Schiedsspruch fällen würden. Bis Freitag hatten der Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) Zeit für eine letzte Stellungnahme.

Doch das Ministerium, das die Eckpunkte ebenfalls zur Kenntnisnahme erhalten hatte, lieferte Ende der Woche eine eigene Bewertung. Das Ministerium bestätigte gegenüber APOTHEKE ADHOC, einen Brief an die Schiedsstelle geschickt zu haben. Über den Inhalt wollte man keine Angaben machen. Dem Vernehmen nach hat das BMG Zweifel an den Berechnungsgrundlagen der Vorsitzenden geäußert.

Formal hat das Ministerium unter der neuen Führung von Dr. Philipp Rösler (FDP) zwar die Rechtsaufsicht über die Schiedsstelle, es schaltet sich nach eigenem Verständnis aber nicht in die Verhandlungen der Selbstverwaltung ein. Trotzdem würde die schwarz-gelbe Regierung für ein weiteres Ausgabenplus der Krankenkassen wohl unter Beschuss geraten. Rösler steht deutlich besser da, wenn er die Absenkung des Kassenabschlags durch eine Intervention drosseln kann.

Bereits zu Beginn der Verhandlungen hatte sich das BMG in die Verhandlungen eingeschaltet: Der damalige Staatssekretär Dr. Klaus-Theo Schröder hatte im Oktober 2008 in einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband und den DAV erklärt, dass der Mehraufwand der Apotheker durch die Rabattverträge nicht Gegenstand der Verhandlungen sein dürfe. „Eine vertragliche Anpassung des Apothekenrabatts kann mit der Umsetzung dieser gesetzlichen Neuregelung somit nicht begründet werden. Ich fordere Sie auf, diese Rechtslage bei Ihrer Vereinbarung [...] zu berücksichtigen“, beendete Schröder sein Schreiben.

Ob der neue Brief aus dem BMG Einfluss auf das Ergebnis hat, wird der Schiedsspruch zeigen. Möglicherweise legen die Vorsitzenden ihren Vorschlag schon heute der gesamten Schiedskommission zur Abstimmung vor. Kassen und Apotheker stellen in der Verhandlungsrunde jeweils fünf Vertreter, zur Entscheidung reicht eine einfache Mehrheit.