Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

BMG: Homöopathie wird noch gestrichen Lilith Teusch, 27.03.2024 07:56 Uhr

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Homöopathie streichen, auch wenn dieser Plan im Entwurf nicht mehr auftaucht. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) findet sich aktuell ein Punkt nicht mehr wieder: Die Pläne, wonach homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen aus der Erstattung gestrichen werden sollten, sind aus dem Entwurf verschwunden. Doch von dem Vorhaben Abstand genommen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht.

In dem aktuellen Entwurf für das GVSG finden sich zwar einige neue Ansätze, etwa die Förderung des Medizinstudiums aus GKV-Mitteln oder die Streichung von Regressen unter 300 Euro. Ein Aspekt aus dem früheren Entwurf, wonach homöopathische Behandlungen und Leistungen aus der Erstattung durch die Kassen gestrichen werden sollten, taucht aber nicht mehr auf.

Thema weiterer Beratungen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt sich zugeknöpft: Man kommentiere den Entwurf wegen regierungsinterner Abstimmungen nicht, heißt es auf Nachfrage. „Deshalb können wir uns zu einzelnen Details nicht äußern“, so ein Sprecher. „Der Minister hält aber an seinem Plan fest, homöopathische Leistungen und Arzneimittel als Satzungsleistungen von Krankenkassen auszuschließen. Das wird Thema der weiteren Beratungen – auch im Parlament – sein.“

Der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann erklärte bereits den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, dass er dem Wegfall einer entsprechenden Passage im Entwurf kritisch gegenüber stehe.

Laut dem Entwurf aus dem Januar sollten homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen aus der Erstattung gestrichen werden, da für ihre Wirksamkeit keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vorliege. „Die Nutzung von Homöopathika und Anthroposophika sowie homöopathischer Leistungen sollte daher ausschließlich auf der eigenverantwortlichen Entscheidung der Versicherten zur Finanzierung dieser Leistungen beruhen und nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkasse(n) finanziert werden“, hieß es da noch.