Arzneimittelversorgung

BMG: Hersteller sollen Engpässe melden Alexander Müller, 09.07.2013 15:19 Uhr

Datenbank nutzen: Das BMG fordert die Hersteller auf, Lieferengpässe dem BfArM zu melden. Foto:Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Hersteller sollen Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden. Seit Ende April gibt es auf der Internetseite des Instituts eine Liste. Die Meldung ist bislang freiwillig. Trotzdem hätte sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von den Herstellern mehr Engagement erhofft: In einem Schreiben an die Pharmaverbände erinnert das Ministerium an die Liste und droht leise mit einer gesetzlichen Meldepflicht.

Eventuelle Anfangsprobleme beim Melden der Engpässe sollten aus Sicht des BMG mittlerweile behoben sein. „Jedoch sind nicht alle Arzneimittel gelistet, über die in der Fachpresse von Lieferengpässen berichtet wird“, schreibt die zuständige Beamtin aus Bonn.

Die regelmäßige und rechtzeitige Nutzung des BfArM-Registers diene der Verbesserung der Transparenz und der Kommunikation der Beteiligten im Falle von Lieferengpässen, so das BMG. „Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Anwendung und der Inanspruchnahme des freiwilligen Registers werden auch bedeutsam sein für die Bewertung der im politischen Raum geäußerten Frage, ob es nicht einer verpflichtenden gesetzlichen Regelung bedürfe“, schreibt das Ministerium an die Pharmaverbände.

Aus Sicht der Hersteller ist jedoch gar nicht klar, welche Engpässe gemeldet werden müssen, heißt es bei einem Pharmaverband. Ursprünglich hätte eine Gruppe von Fachgesellschaften eine Liste mit Wirkstoffen erstellen sollen, die aber bis heute nicht vorliege, heißt es. Es sei unklar, ob die Liste noch käme. Daher hätten vielleicht einige Hersteller nicht gemeldet. Insgesamt gibt aber die Anzahl der Ausfälle aus Sicht der Industrie keinen Anlass zur Hysterie.

Aktuell sind neun Arzneimittel gelistet. Geführt werden laut BfArM Lieferengpässe von Arzneimitteln, die überwiegend zur Behandlung lebensbedrohlicher oder schwerwiegender Erkrankungen bestimmt sind und für die keine Alternativpräparate verfügbar sind. Beispiele seien die Gruppe der Onkologika, Antibiotika, Notfallarzneimittel und Arzneimittel, die in Zusammenhang mit Operationen verwendet werden.

Das BfArM definiert einen Lieferengpass als „eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann“.