Apothekenhonorar

BMG: Apotheken dürfen nicht schließen Benjamin Rohrer, 03.09.2012 12:37 Uhr

Berlin - 

Aus Protest gegen die geplante Erhöhung des Fixhonorars um 25 Cent wollen die Apotheker in mehreren Bundesländern ihren Dienst einschränken: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt nun klar, dass die komplette Schließung einer Apotheke unzulässig ist: „Apotheken sind nach Paragraph 23 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet“, so eine Ministeriumssprecherin. Auch für die Einschränkung des Dienstes gibt es laut BMG strenge Vorschriften.

 

Aus Sicht des Ministeriums muss jede einzelne Apotheke, die an einer solchen Protestaktion teilnehmen will, vorab die Erlaubnis bei der Aufsichtsbehörde einholen: „Zu bestimmten Zeiten kann die Apotheke von der zuständigen Behörde von dieser Verpflichtung befreit werden“, so die Sprecherin. Allerdings: „Dabei muss die Arzneimittelversorgung in einer für den Kunden zumutbaren Weise sichergestellt sein.“

In Baden-Württemberg wollen 60 Apotheken am Mittwoch ihre Kunden nur noch über die Notdienstklappen bedienen. Auch im Saarland und in Rheinland-Pfalz soll der Betrieb eingeschränkt aufrecht erhalten werden. In anderen Ländern werden noch Protestmaßnahmen abgefragt.