Steuerrecht

BMF vermutet Missbrauch bei „Vorteil24“ APOTHEKE ADHOC, 28.09.2012 16:37 Uhr

Berlin - 

Pick-up-Konstrukte nach dem Modell von „Vorteil24“ sind nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums (BMF) steuerrechtlich mindestens fragwürdig: „Es steht zu vermuten, dass die verwandten vertraglichen Gestaltungen ausschließlich in missbräuchlicher Weise gewählt wurden, um sogenannte Abholfälle durch den deutschen Kunden zu fingieren“, schreibt der Parlamentarische Justizstaatssekretär Hartmut Koschyk (CDU) an den gesundheitspolitischen Sprecher der Union, Jens Spahn.

 

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion hatte wiederholt beim BMF wegen der steuerrechtlichen Behandlung von Versandapotheken und konkret nach „Vorteil24“ gefragt. Bei dem Pick-up-Konzept konnten die Patienten in teilnehmenden Linda-Apotheken ihre Arzneimittel bei der niederländischen Montanus Apotheke bestellen. Da sie die Medikamente formal von dem Logistikunternehmen Sequalog abholen ließen, wurde die niederländische Mehrwertsteuer veranschlagt. Das Modell wurde Anfang Juli eingestellt.

Spahn hatte nach einem Gespräch mit dem BMF am 13. September dennoch um eine schriftliche Stellungnahme aus dem Ministerium gebeten. Darin erklärt Koschyk noch einmal die Problematik des Konzepts, bei dem aus Sicht des Ministeriums „eine Umgehung der sogenannten Versandhandelsregelung“ erfolgt.

Das BMF hatte die obersten Finanzbehörden bereits auf das Thema angesetzt. Nach bisherigen Erkenntnissen sei davon auszugehen, dass es sich um wenige Einzelfälle handele, schreibt Koschyk jetzt. Tatsächlich hatten zuletzt rund 300 Linda-Apotheken „Vorteil24“ angeboten.

 

 

Das BMF hatte auch die Präsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK), Monika Fink, um eine Stellungnahme gebeten. Diese habe in ihrer Antwort versichert, dass die BAK „jeglicher missbräuchlichen Umgehung der Besteuerung“ entgegentreten werde.

Das BMF will das Thema im Blick behalten: Neben den Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf würden die Finanzbehörden „eine Lösung erarbeiten, um die noch verbliebenen einzelnen Sachverhaltskonstellationen mit missbräuchlichem Hintergrund weiter einzudämmen“, schreibt Koschyk. Mit dem Verbot von Rx-Boni dürften solche Pick-up-Modelle nach Einschätzung des Ministeriums allerdings weiter an Attraktivität verlieren.

Spahn ist mit der Antwort aus dem Ministerium zufrieden: „Auch beim Versand aus dem Ausland gilt der deutsche Mehrwertsteuersatz. Es ist gut, dass das noch einmal klargestellt wird.“