Pharmazeutische Dienstleistungen

Blisterzentren hoffen auf VOASG APOTHEKE ADHOC, 09.09.2020 16:30 Uhr

Beutel als Dienstleistung: Die Blisterzentren hoffen auf das VOASG. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Mit dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) sollen zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen in den Apotheken auf den Weg gebracht werden. Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) sieht eine Chance, für das eigene Angebot endlich eine Vergütung durchsetzen zu können.

Der BPAV begrüßt das VOASG: Die Stärkung der Apotheken vor Ort durch die Herstellung eines einheitlichen Abgabepreises für alle Marktteilnehmer sei wichtig und richtig: Seit rund vier Jahren seien deutsche Apotheken einem Wettbewerbsgefälle zu internationalen Anbietern ausgesetzt.

Insbesondere freuen sich Blisterapotheken und -zentren aber darüber, dass Apotheker- und Kassenverbände verpflichtet werden sollen, zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen zu vereinbaren, auf die Patienten einen Anspruch haben. „Für bestimme Personen und Personengruppen kann eine besonders enge und intensive pharmazeutische Betreuung zur Förderung der Therapietreue und Vermeidung arzneimittelbezogener Probleme angezeigt sein“, heißt es im Entwurf – dies trifft laut BPAV exakt auf die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung zu.

„Patientenindividuell verblisterte Arzneimittel sind eine doppelte Präventionsmaßnahme für das Gesundheitssystem. Es wird höchste Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleistet, was den Pflegebedürftigen zugutekommt und den Pflegenden die notwendige Sicherheit gibt. Gleichzeitig verringert man die Gefahr durch Keimverschleppung, da der Gebrauch von täglich nicht nur für eine Person mehrfach wiederverwendeten Portionierbehältern verringert wird“, so der neue Verbandsvorsitzende Erik Tenberken.

Therapietreue sei insbesondere für ältere und multimorbide Patienten der zentrale Baustein ihrer medizinischen Versorgung. „Versorgungs- und Medikationspläne werden von der Verordnung bis zu Abgabe digital geführt und sind somit lückenlos dokumentiert“, heißt es weiter in der Stellungnahme. „Wir bekräftigen Sie als Gesetzgeber darin, die Ausgestaltung dieses Punktes entsprechend zum größtmöglichen Nutzen der Patient*innen vorzunehmen“, schreibt der BPAV und bietet sich der Politik als Gesprächspartner an.