Blatt fürchtet Abwanderung in die PKV 25.04.2026 09:55 Uhr
Bei der Gesundheitsreform geht es nicht nur um Einsparungen: Gutverdiener sollen bis zu einer höheren Einkommensgrenze Beiträge zahlen müssen. Die Kassen sind davon nicht begeistert.
Der GKV-Spitzenverband äußert sich kritisch zur geplanten Zusatzbelastung für Gutverdiener bei den Kassenbeiträgen. Es geht um die angekündigte außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. „Eine zusätzliche Belastung von Versicherten und Arbeitgebern darf nur das allerletzte Mittel der Wahl sein“, sagte Verbandschef Oliver Blatt der „Rheinischen Post“. Er warnte, dass freiwillige GKV-Mitglieder in diesem Fall in die private Krankenversicherung wechseln könnten.
Das Bundeskabinett soll kommende Woche ein Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für die Krankenversicherung auf den Weg bringen. Der Referentenentwurf sieht auch vor, dass die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben wird. Aktuell liegt diese Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen.
Die Ausgaben sind das Problem
„Wir haben grundsätzlich genug Geld im System“, sagte Blatt. Die Ausgaben seien das Problem, „da geht die Regierung jetzt ran und das ist richtig“.
Er warnte: „Selbst ein kleiner Anteil von Mitgliedern, die abwandern, bedeutet, dass die Mehreinnahmen wiederum durch Beitragsausfälle gemindert werden. Dies würde uns dann auch nicht weiterhelfen.“ Er sei fest davon überzeugt, dass die gesetzliche Krankenversicherung sehr attraktiv sei. „Gleichwohl sollten wir sie an dieser Stelle nicht schwächen.“
Warkens Gesetzentwurf soll die gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr um 19,6 Milliarden Euro entlasten. Dies soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern.